Lombardei, hier sind die ab dem 20. Februar geltenden Umweltschutzvorschriften

1708370471 Lombardei hier sind die ab dem 20 Februar geltenden Umweltschutzvorschriften

Hier sind die vorübergehenden Maßnahmen der ersten Stufe als Folge der gestern aufgezeichneten PM10-Werte und in Erwartung der Wetterbedingungen der nächsten Tage in den 9 Provinzen der Lombardei, in denen die Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung bekannt gegeben wurden.

Zu den einzuhaltenden Regeln gehört das Verbot des Verbrennens (in allen Gemeinden der beteiligten Provinzen) und des Anzündens von offenem Feuer. Was den Verkehr betrifft, so gilt in den Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern der betroffenen Provinzen täglich zwischen 7.30 und 19.30 Uhr eine Verkehrsbeschränkung für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und 1 aller Kraftstoffe sowie für Fahrzeuge der Klassen Euro 2, 3 und 4 Diesel.

Im Vergleich zu den in den dauerhaften Maßnahmen vorgesehenen Beschränkungen gelten die Beschränkungen auch an Samstagen und Sonntagen und betreffen auch gewerbliche Euro-4-Dieselfahrzeuge, wenn auch mit FAP, sowie Euro-0- und Euro-1-Autogas- und Methanfahrzeuge. Fahrzeuge, die MoVe-In beigetreten sind, unterliegen wie andere umweltschädliche Fahrzeuge vorübergehenden Verkehrsbeschränkungen, bis sie deaktiviert werden.

Was die Heizung betrifft, so ist es in allen beteiligten Provinzgemeinden verboten, in Häusern und Gewerbebetrieben Temperaturen über 19 Grad zu halten, Holzgeneratoren für die Hausheizung zu verwenden (sofern ein alternatives System vorhanden ist) oder Emissionsklasse bis einschließlich 3 Sterne (erste Stufe). Die Maßnahmen wirken sich auch auf die Landwirtschaft aus: In allen Gemeinden der beteiligten Provinzen ist die Ausbringung von Tierabwässern, Abwässern, Gärrückständen, Düngemitteln und Klärschlamm verboten, außer zur sofortigen Injektion und zur Deponierung.



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