Lieferung von Strom und Gas, Sanktionen von 4 Millionen von der Behörde für vier Unternehmen

Lieferung von Strom und Gas Sanktionen von 4 Millionen von


Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Agcm) hat sechs Ermittlungsverfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken zur Untersuchung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Lieferung von Strom und Gas auf dem freien Markt abgeschlossen.

Vier sanktionierte Unternehmen

Insbesondere vier Untersuchungen führten zur Feststellung von irreführendem und unterlassenem Verhalten in Bezug auf die Angabe der Kosten für die Lieferung von Strom oder Gas und Strafen gegen Ajò Energia (148.000 Euro), Bluenergy (2 Millionen Euro), Ubroker (1,88 Millionen Euro) und Visitel (100.000 Euro). Die beiden anderen Verfahren – gegen Enne Energia und Europe Energy – wurden mit der Annahme der Zusagen eingestellt.

«Während der vorläufigen Untersuchung – so die Agcm – wurde eine umfassende Analyse der Vertrags- und Werbeunterlagen der von den betroffenen Betreibern vorgeschlagenen kommerziellen Angebote und der Berichte der Verbraucher durchgeführt. Im Anschluss an diese Aktivität tauchten wichtige kritische Probleme auf und eine allgemeine Irreführung oder Auslassung von Informationen zu einigen Komponenten des Strom- und Gasversorgungspreises auf dem freien Markt“.

Marketinggebühren entfallen

In vielen Fällen, so die Mitteilung der Behörde weiter, sei „die Angabe des Wertes der „Vermarktungskosten“ (allgemein bezeichnet als Vermarktungs- und Verkaufspreis – Pcv – für Strom und Einzelhandelsverkaufsquote – Qvd – für Strom) unterblieben ) sowohl in den Vertragsbedingungen als auch im Werbematerial, in dem nur der Preis der „Energiekomponente“ beworben wurde, obwohl diese Entgelte einen wesentlichen Teil des Preises der Lieferung für den Verbraucher und der Einnahmen der Unternehmen darstellen „. Dabei handelt es sich um Beträge, die zu den von der Regulierungsbehörde festgelegten Gebühren – Netz-, Transport- und Zählerverwaltungsgebühren – in Rechnung gestellt werden oder steuerlicher Natur sind.

Darüber hinaus sahen einige Angebote Vertragsstrafen, auch in Form der Streichung der bei Vertragsabschluss gewährten Rabatte – allerdings im Gegensatz zur derzeitigen Regelung – vor, die im Falle eines vorzeitigen Rücktritts vom Liefervertrag zur Anwendung kamen.



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