Liebe Materialien, vier Züge für den Fundus unverzögerbarer Werke

Liebe Materialien vier Zuege fuer den Fundus unverzoegerbarer Werke


Die Stücke werden schnell aufgereiht, um die Realisierung der Pnrr-Investitionen durch die Öffnung des 7,5-Milliarden-Regenschirms sicherzustellen, der von der Regierung entworfen wurde, um Baustellen vor Hagel teurer Materialien zu schützen.

Nach der Veröffentlichung des Ministerpräsidentenerlasses vom 28. Juli 2022 im Amtsblatt vom 12. September, der die Funktionsweise des „Fonds für nicht aufschiebbare Arbeiten“ regelte, der durch den Beihilfeerlass mit einem Budget von 7,5 Milliarden für den Zeitraum 2022-2026 eingerichtet wurde, Am Mittwoch, den 21. September, trafen auch die Anweisungen des Rechnungshofs ein, die für die Einreichung von Anträgen nützlich sind.

Das Rundschreiben des Rechnungshofes

Die Angaben sind in einem Rundschreiben (Nr. 31 vom 21. September) enthalten, in dem die Personen aufgeführt sind, die zum Zugriff auf den Fonds berechtigt sind (insbesondere Ministerien, aber auch die am ergänzenden nationalen Plan beteiligten Verwaltungen, der außerordentliche Kommissar für das Jubiläum 2025 und die Agentur für Territoriale Kohäsion für die Mittelmeerspiele 2026) die Arbeitsverfahren für die Beantragung von Ressourcen. Die Maßnahmen folgen jetzt schnell aufeinander, denn man muss bedenken, dass die Zeiten sehr eng sind.

Bewerbungen bis 17. Oktober

Bewerbungsschluss ist der 17. Oktober. Dabei werden die Mittel für die bis zum 31. Dezember 2022 gestarteten Vergabeverfahren bereitgestellt. Um die elektronische Einreichung von Anträgen zu ermöglichen, erklärt das Rundschreiben, „zur Unterstützung der Verwaltung des NFP wurden spezifische Funktionen des Informationssystems ReGiS entwickelt“, zu denen es gehört Der Zugriff ist über das Internet oder über den direkten Link zur Plattform (https://regis.rgs.mef.gov.it) oder über einen anderen Link (https://area.rgs.mef.gov.it) möglich. , wo weiteres Material zur Unterstützung der Benutzer zur Verfügung gestellt wird.

Die anderen Schritte

Vier Schritte sind erforderlich, um den Vorgang abzuschließen. Der erste Schritt ist die Einreichung des Förderantrags durch die öffentlichen Auftraggeber. Die für die Interventionen zuständigen zentralen Verwaltungen müssen wiederum über Regis die Voruntersuchungen zu den Anträgen durchführen, die im Erlass des Ministerpräsidenten vom 28. Juli vorgesehen sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Vorprüfung müssen dieselben Verwaltungen, wiederum über die ReGis, die Finanzierungsanträge bei der Rechnungslegungsstelle einreichen, die im letzten Schritt „die Anträge prüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen trifft für die Zuweisung und Übertragung von Ressourcen“. Vorgang, der gemäß den Bestimmungen des Dpcm innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist erfolgen muss, wobei das für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen vorgesehene Datum und die chronologische Reihenfolge der Antragstellung zu berücksichtigen sind. Dem Rundschreiben sind außerdem zwei operative Leitfäden für die Einreichung von Anträgen beigefügt.



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