Lehrer müssen nicht mehr nachweisen, dass ein B- oder C-Zeugnis gerechtfertigt ist. Eltern und Schüler müssen beweisen, dass es falsch ist. Und wenn es einen rechtlichen Unterschied gibt, zahlt von nun an die flämische Regierung die Kosten, nicht die Schule selbst. Der flämische Bildungsminister Ben Weyts (N-VA) versucht beispielsweise, die Legalisierung des Bildungswesens anzugehen.
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