„Leckbewegung“ auf Party geht zu weit: Firma kann Mitarbeiter suspendieren

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Der Mann war vor Gericht in Leiden gegangen, um seinen Arbeitgeber im Eilverfahren zur Rückkehr an den Arbeitsplatz zu zwingen. Anfang September entscheidet der Richter, ob der Mann entlassen werden kann. Bis dahin verwehrt ihm das Unternehmen den Zugang zu seiner Arbeit. Bezahlt wird er trotzdem.

Der Planentwickler wurde suspendiert, nachdem eine Kollegin von ihm während einer Betriebsfeier auf Terschelling eine Beschwerde wegen regelwidrigen Verhaltens eingereicht hatte. Der Mann räumt auch ein, sich dort unangemessen verhalten zu haben.

Schuhsohlen kontrollieren

Nachdem ein Glas heruntergefallen war, beschloss er, die Sohlen seiner Kollegen zu überprüfen. Er sah nach eigenen Angaben „ein schwebendes Bein“ an einem Tisch. Der Mann beschloss, dieses Bein zu heben und eine „Leckbewegung“ zu machen. Der Besitzer des Beins fand das nicht so lustig. Später erstattete sie Anzeige gegen den Mann. Sie wollte ihm nicht noch einmal über den Weg laufen, sondern arbeitete in einer Abteilung, die das Projekt unterstützte, für das der Mann verantwortlich war.

Zwei weitere Kollegen geben an, dass der Mann ihnen auf derselben Firmenfeier Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen angeboten habe. Auch das Unternehmen sieht dies als inakzeptables Verhalten an. Das Unternehmen fordert den Mann auf, den Kredit für sich zu behalten. Er weigert sich. Daraufhin kündigt die Baufirma an, die Angelegenheit zu untersuchen. Dies kann zu einem Kündigungsverfahren führen.

Witze?

Der Mann selbst ist nicht der Meinung, dass sein Verhalten so vorsätzlich und schwerwiegend verstoßen hat, dass es eine Suspendierung rechtfertigt. Er bestreitet, Kollegen Drogen anzubieten. Beide Vorfälle wären nur Witze gewesen.

Sollte er dafür bestraft werden, müsste er eine mildere Sanktion erhalten, wie z. B. obligatorische Heimarbeit. Jedenfalls fordert er im Eilverfahren sofort seinen Arbeitsplatz zurück. Die Suspendierung ist schlecht für seinen Ruf und seine weitere Karriere, befürchtet er. Der Mann sagt auch, dass er nicht gut schläft.

Der Planentwickler glaubt auch, dass das Unternehmen die Angelegenheit nicht ordnungsgemäß untersucht hat. Sie haben beispielsweise keine unabhängige Partei eingeschaltet, sondern einen Mitarbeiter gebeten, mit anwesenden Kollegen zu sprechen. Sie sprach mit vier von ihnen, die bei dem Vorfall anwesend waren. Der Mann betrachtet den Forscher jedoch nicht als unabhängige Partei, und die befragten Kollegen wurden selektiv ausgewählt.

Fleißig

Der Amtsrichter prüft nicht, ob dem Mann gekündigt werden kann, sondern nur seinen Antrag auf sofortige Wiederzulassung an seinem Arbeitsplatz. Das braucht das Unternehmen nicht. Sie ging der Beschwerde der Kollegin gewissenhaft nach.

Zudem hält sich der Schaden für den Mann vorerst in Grenzen. Das Unternehmen ist im Sommer für einige Wochen geschlossen, so dass es nur noch wenige Arbeitstage sind, die der Mann bis zur Einreichung der Kündigungsklage noch suspendiert hat. Während dieser Zeit wird er weiter bezahlt. Der Mann soll Anfang September erneut vor Gericht erscheinen. Inzwischen zahlt er 747 Euro Prozesskosten.



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