Lanjri sieht immer noch Hindernisse für die Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter

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Die Abgeordnete Nahima Lanjri (CD&V) möchte ein Hindernis für Menschen beseitigen, die das Rentenalter erreicht haben, danach aber weiter arbeiten möchten. Sie schlägt daher vor, die verkürzte Kündigungsfrist und die Kürzung der Abfindung für diejenigen abzuschaffen, die nach Erreichen des Rentenalters entlassen werden.

Wer das Rentenalter erreicht habe, solle seinen Lebensabend natürlich genießen können, betont Lanjri. Wer danach aber noch ein paar Jahre weiterarbeiten möchte, sollte dies können. Und das ist nicht immer offensichtlich. Dem CD&V-Politiker zufolge stehen den einfachen Angestellten und Beamten weiterhin Hürden im Weg.

Wer mit 65 Jahren einfach in Rente gehen möchte, muss dies vorab dem Rentenamt melden. Möchte hingegen jemand weiterarbeiten und der Chef stimmt zu, läuft der Vertrag weiter. Denn der Vertrag wird nur gekündigt, wenn eine der Parteien die Initiative dazu ergreift.

Laut Lanjri drückt der Schuh jedoch genau dort. Angenommen, ein Arbeitnehmer möchte weiterarbeiten, der Arbeitgeber stimmt jedoch nicht zu, dann muss der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Geschieht dies nach Erreichen des Rentenalters, ist die Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer der Berufslaufbahn auf maximal 26 Wochen begrenzt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Kündigungsfrist durch eine begrenztere Stornogebühr ersetzt wird.

Der CD&V-Politiker hat deshalb einen Gesetzentwurf vorbereitet, der am Dienstag auf der Tagesordnung des zuständigen Parlamentsausschusses steht, um die verkürzte Frist und die geringere Entschädigung einfach abzuschaffen. Jemand mit zwanzig Dienstjahren würde daher eine Kündigungsfrist von 62 Wochen statt 26 Wochen erhalten. Es muss jedoch weiterhin möglich sein, einvernehmlich davon abzuweichen und die Frist zu verkürzen.

Gesetzliche Änderung

Auch Beamte im öffentlichen Dienst stoßen mit Regeln zusammen, wenn sie über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten wollen. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsaufwand, da ein schriftlicher Antrag nur für ein Jahr gültig ist und daher erneuert werden muss. Lanjri schlägt eine Gesetzesänderung vor, um dies zu ändern. Sie hat einen entsprechenden Beschluss eingebracht. Dies soll dem zuständigen Minister die Möglichkeit geben, sich mit den Sozialpartnern und der Verwaltung abzustimmen.



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