Keine strafrechtliche Verfolgung von Beamten, die in Wallonien ein 9-jähriges Kind festgehalten haben

Keine strafrechtliche Verfolgung von Beamten die in Wallonien ein 9 jaehriges

Die Beamten, die am Dienstagnachmittag ein 9-jähriges Kind in einer Sonderschule in Nalinnes, Hennegau, festhielten, werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Charleroi am Donnerstag mit. Die Beamten seien auf Wunsch der Geschäftsführung eingegriffen worden. Ein offizieller Bericht wurde erstellt.



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