16- und 17-Jährige, die bei der Europawahl im nächsten Jahr wählen wollen, müssen sich nicht mehr vorab registrieren. Dies habe das Verfassungsgericht entschieden, hieß es heute in einer Pressemitteilung. Die Bundesregierung prüft nun, wie das Wahlrecht dieser Minderjährigen in die Praxis umgesetzt werden kann.
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