Stellen Sie sich vor: Sie sind kein Kunde des Energieversorgers Mega und erhalten trotzdem Rechnungen per Post. Bei Zahlungsverweigerung wird ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Es scheint reines Kafka zu sein, und doch ist es Siegfried und Joyce passiert. „Es ist zu verrückt für Worte. Als wir Mega anriefen, sagten sie mir, ich solle zum Gerichtsvollzieher gehen.“ Doch wie geht man am besten mit einem solchen Schreiben des Gerichtsvollziehers um? Vorerst bezahlen oder nicht?
Jonas Muylaert
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