Eine teilweise Befreiung von Arbeitnehmerbeiträgen in Höhe von 1,2 % kann für jeden Arbeitnehmer für das zweite Halbjahr 2022 insgesamt von mindestens 50 Euro für Löhne in Höhe von 10.000 Euro bis maximal 127 Euro für Löhne in Höhe von 35.000 Euro gelten. Das bedeutet eine durchschnittliche monatliche Leistung für jeden Arbeitnehmer von 13 Euro: knapp über 7 Euro netto pro Monat für die unterste Gehaltsstufe und über 18 Euro netto für das höchste Gehalt.
Dies sind die ersten Hochrechnungen, die die im am 4. August vom Ministerrat gebilligten Aid bis-Dekret enthaltene Regierungsintervention in konkrete Zahlen übersetzen, wodurch der anfängliche Beitragsrabatt von 0 auf 2 % für das zweite Halbjahr 2022 erhöht wird, 8 % gültig ab 1. Januar 2022 bis Jahresende. Aus der nachstehenden Tabelle geht hervor, dass der Vorteil für die niedrigsten Löhne nicht besonders bedeutend ist. Tatsächlich liegt im Bereich zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro brutto (entspricht einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 1.150 Euro brutto) der Nettomonatsnutzen zwischen 7 Euro und 12 Euro. Das bedeutet, dass diese Gehaltsgruppen im Geltungszeitraum des Gesetzes, also zwischen Juli und Dezember 2022, insgesamt eine Nettoleistung zwischen 50 € und 85 € erhalten.
Weitere Leistungen für Gehälter in der Nähe von 30.000 Euro
Den größten Vorteil erhält man bei einem Bruttojahresgehalt von knapp 30.000 Euro bei einer Nettoersparnis im Zeitraum von 127,64 Euro (18,23 Euro pro Monat). Ein paar Hundertstel Unterschied ist die monatliche Nettoleistung für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von 35.000 Euro, die eine monatliche Leistung von 18,20 Euro und über den Zeitraum gleich 127,37 Euro erhält. Mit anderen Worten, der Rabatt von 1,2 % auf die Arbeitnehmerbeiträge ist weniger wert als der Nettobonus von 200 Euro, der den Arbeitnehmern im Monat Juli ausgezahlt wurde. Es folgen Gehälter bis 32.500 €, die einen monatlichen Nutzen von 16,90 € und insgesamt 118,27 € haben.
Was sieht der Beitragskampf vor
Der Sache nach sieht der in Artikel 19 des Entwurfs des Beihilfedekrets bis zur „teilweisen Befreiung von den Arbeitnehmern von den Sozialversicherungsbeiträgen“ vorgesehene Beitragsnachlass vor, dass „für die Lohnzeiträume vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022, einschließlich des dreizehnten oder verwandter Anwartschaften, die in den vorgenannten Lohnzeiträumen gezahlt wurden, die Befreiung des Anteils der Sozialversicherungsbeiträge für die Invalidität, das Alter und die Hinterbliebenen, die von dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 1 Absatz 121 des Gesetzes vom 30 Dezember 2021, Nr. 234, um 1,2% Prozent erhöht ». Der zitierte Artikel bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse – unter Ausschluss inländischer Arbeitsverhältnisse – mit einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, parametrisiert auf monatlicher Basis für dreizehn Monate innerhalb des Monatsbetrags von 2.692 Euro (erhöht, für die Zuständigkeit des Monats Dezember des Rate des dreizehnten). Rentenseitig kein Problem, denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Berechnungssatz der Rentenleistungen unter Berücksichtigung der Außergewöhnlichkeit der Maßnahme unverändert bleibt.
Minister Franco: 1,2 Milliarden Operationen
Die Operation hat nach Angaben des Wirtschaftsministers Daniele Franco auf einer Pressekonferenz Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Eine Zahl, die von den Gewerkschaften als unzureichend erachtet wurde, die politische Unterstützung beim Arbeitsminister Andrea Orlando fanden, der während der Umsetzung des Dekrets in ein Gesetz mehr Mittel forderte und auch auf eine höhere Besteuerung von Extragewinnen für Energieunternehmen zurückgriff, a Hypothese, dass dies im Moment unrealistisch erscheint, wenn man bedenkt, dass sich die Regierung darauf konzentriert, den nicht gezahlten Steuerbetrag zurückzufordern, der mit dem bestehenden Steuersatz von 25 % nur ein Zehntel dessen eingenommen hat, was erwartet wurde, wie von dieser Zeitung erwartet. Zudem wird bei der Gesetzesübersetzung im September eine Blitzprüfung für das Dekret erwartet.