Kartellrecht: Übertragung von Kunden der Intesa Sp. an die Isybank ohne Zustimmung stoppen

Kartellrecht Uebertragung von Kunden der Intesa Sp an die Isybank


Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat eine Vorsichtsmaßnahme gegen Intesa Sanpaolo und Isybank ergriffen, um zu verhindern, dass Kontoinhaber, die ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen, zur digitalen Bank wechseln. An dieser Operation sind – so lesen wir in einer Mitteilung der Behörde – derzeit rund 300.000 Kunden von insgesamt 2,4 Millionen Kunden beteiligt, die Intesa Sanpaolo an die Isybank übertragen will. Es gab über 5.000 Verbraucher (davon mehr als 3.000 nach Beginn der Untersuchung), die das Eingreifen der Behörde beantragten. Nach Angaben der Behörde war die Übertragung auf eine Art und Weise geplant, die nicht den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes entsprach. Innerhalb von 10 Tagen müssen Intesa Sanpaolo und Isybank der Behörde die Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der Vorsichtsmaßnahme ergriffen wurden.

Durch die Übertragung hätten die betroffenen Kontoinhaber – so heißt es in der kartellrechtlichen Mitteilung weiter – nicht mehr über PCs auf die Filiale oder das Internet-Banking zugreifen können und hätten Bankgeschäfte nur noch über die App abwickeln müssen. Darüber hinaus sei das Neue Girokonten bieten andere wirtschaftliche Bedingungen und den Verlust bisher verfügbarer Dienstleistungen (z. B. virtuelle Karten für sichere Online-Einkäufe, Bankschecks, Zugang zu Hypothekenverträgen). Diese wesentlichen Änderungen zuvor vereinbarter Verträge wurden einseitig auferlegt, ohne dass zuvor die Zustimmung der Kunden zur Übertragung eingeholt worden wäre.

Darüber hinaus wurden die Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übergang zur Isybank an die Kunden im Archivbereich der Intesa Sanpaolo-App gesendet, ohne Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Lektüre förderten (z. B. Push-Benachrichtigungen und Pop-ups), und die Kunden auf diese Weise nicht darauf aufmerksam zu machen könnte gegen den Umzug Einspruch erhoben haben. Schließlich seien die Mitteilungen über die mit dem neuen Girokonto vorgesehenen wirtschaftlichen Bedingungen und die nicht mehr enthaltenen Leistungen nicht ausreichend angegeben worden.

Daher hat die Behörde vorgesehen, dass die beiden Banken nach klarer und umfassender Information über die Merkmale des neuen Isybank-Kontos den Kontoinhabern eine angemessene Frist für die ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung einräumen. Damit haben diejenigen, die sich dagegen aussprechen, das Recht, ihr bisheriges Girokonto zu den gleichen Konditionen beizubehalten.



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