Die im Gesundheits- oder Bildungswesen geleisteten studentischen Arbeitsstunden werden nicht auf die jährlich zulässigen 475 studentischen Arbeitsstunden angerechnet. Das macht es für Werkstudenten attraktiver, in diesen Bereichen zu assistieren.
Außerdem können bis Juni dieses Jahres wieder Bewerber um internationalen Schutz im Gesundheitswesen oder im Bildungswesen rekrutiert werden, und Beschäftigte in den beiden Sektoren können eine Berufsunterbrechung oder eine Zeitgutschrift aussetzen, um ihre Arbeit vorübergehend wieder aufzunehmen.