Kammer gibt grünes Licht für Hinweisgebersystem für Mitarbeiter

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Das Plenum der Kammer hat heute grünes Licht für das Whistleblower-System in Privatunternehmen gegeben. Damit wird ein Teil der europäischen Richtlinie zu Whistleblowern aus dem Jahr 2019 in belgisches Recht umgesetzt.

Abgesehen von einem Rahmen für die Meldung von Verstößen im Finanzsektor gibt es in Belgien derzeit praktisch keinen Schutz für Mitarbeiter, die Skandale innerhalb ihrer Organisation aufdecken. Sie werden jedoch manchmal entlassen oder strafrechtlich verfolgt.

Ein Gesetzentwurf der Regierung schafft nun drei Kanäle, über die Mitarbeiter privater Unternehmen Missstände melden können. Dies kann innerhalb des Unternehmens, bei der Regierung oder über die Presse geschehen. Der Bundesombudsmann und das Bundesinstitut für Menschenrechte FIRM informieren, beraten und unterstützen Hinweisgeber.

Interner Kanal für Whistleblower

Ab 50 Mitarbeitern müssen Unternehmen einen solchen internen Kanal für Hinweisgeber bereitstellen, mit einem Vorgesetzten, der innerhalb von drei Monaten nach einer Meldung Stellung nehmen muss. Das Gewerbeaufsichtsamt kann dies prüfen.

Reicht das interne Verfahren nicht aus oder besteht kein Vertrauen in das Unternehmen, können sich die Mitarbeitenden direkt an den föderalen Ombudsmann beschweren. Auch ehemalige Mitarbeiter, Freiwillige, Auszubildende, Selbständige, Gesellschafter, Geschäftsführer, Subunternehmer und Lieferanten können dort hingehen.

Schließlich kann eine Meldung auch über die Presse erfolgen, etwa wenn eine unmittelbare Gefahr für das öffentliche Interesse oder die Gefahr der Beweismittelvernichtung besteht.

nationale Gesetzgebung

Die europäische Richtlinie hätte Ende letzten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden sollen, aber Belgien und mehrere andere europäische Mitgliedsstaaten verzögerten sich. Die Regierung ist davon überzeugt, dass die belgische Regelung weiter geht, als die Europäische Union vorschreibt. So fallen beispielsweise auch Steuer- und Sozialbetrug in den Anwendungsbereich, anonyme Meldungen sind möglich, es gibt keine Ausnahme für Fachleute, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, und auch sogenannte „Rechenfachleute“ wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können zu Whistleblowern werden.



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