Die Entscheidung folgt auf die Haushaltsklausur der Regierung im Oktober. Insgesamt bringt die Maßnahme 1,98 Millionen Euro ein. Der Gesetzentwurf geht nun an den Senat. N-VA und PVDA enthielten sich der Stimme.
Grünes Licht gab die Kammer auch einem weiteren Gesetzentwurf von Tillieux, der vorsieht, dass Mandatsträger fortan auch Schulden in ihre Vermögenserklärung aufnehmen müssen. Die Entscheidung folgt einer Empfehlung der Anti-Korruptions-Aufsichtsbehörde des Europarates, GRECO. Dieser Text führt auch eine Reihe technischer Änderungen ein. Beispielsweise wird die Mandatsliste nicht mehr im Belgischen Amtsblatt veröffentlicht, weil sie jederzeit auf der Website des Rechnungshofs eingesehen werden kann, und die Aufbewahrungsfrist von drei Jahren für Mandatslisten in Papierform wird abgeschafft, weil die Papiererklärung nicht mehr existiert existiert.