Kabinett will freie Arztwahl einschränken, Vorschlag ist politisch höchst heikel

Kabinett will freie Arztwahl einschraenken Vorschlag ist politisch hoechst heikel


Eine Bezirkskrankenschwester bei der Arbeit bei einem Kunden zu Hause.Statue Marcel van den Bergh / de Volkskrant

Dieser spannende Vorschlag ist in einem Entwurf der Integralen Versorgungsvereinbarung (IZA) enthalten, der siebzehn Pflegeorganisationen vorgelegt wurde. Sie können nun auf das Stück reagieren und Anpassungen vorschlagen. Am Budgettag soll eine vollständige Einigung erzielt werden, die in den Haushalt 2023 einfließt: Das IZA strebt eine Neuordnung der Gesundheitsversorgung an, basierend auf dem Grundsatz, dass Gesundheitsdienstleister stärker zusammenarbeiten und Gesundheitsversorgung nahe am Patienten verfügbar ist.

Ein Patient, der nun ohne Vertrag mit seiner Krankenkasse zu einem Leistungserbringer geht, bekommt trotzdem einen Teil der Rechnung erstattet. Bei einer sogenannten In-Kind-Police liegt die Erstattung bei rund 75 Prozent, bei einer günstigeren Budget-Police kann sie darunter liegen. Nur die teurere Erstattungspolice erstattet immer alle von der Police abgedeckten Leistungen. Die Aufhebung der Sachleistungspflicht und der Budgetpolitik wird als Abschaffung der „freien Arztwahl“ bezeichnet. 2014 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der ehemaligen Ministerin Edith Schippers im Senat abgelehnt.

Die Regierung will nun erneut versuchen, die Inanspruchnahme von Pflege ohne Vertrag zu bekämpfen. Das Haupthindernis ist die „Reduzierung der Erstattung von nicht vertraglich vereinbarter Pflege“, obwohl aus der Vereinbarung über die integrale Pflege nicht klar ist, um wie viel.

Neuordnung der Pflege

Der Vorschlag ist politisch äußerst heikel. Der CDA der Koalitionsparteien stimmte damals gegen Schippers Vorschlag. Wenn die Koalition jetzt einen Schlussstrich zieht, hängt es vom Senat ab, ob es eine Mehrheit dafür gibt. Der Senat wird im nächsten Jahr seine Zusammensetzung ändern.

Die Maßnahme zur Verhinderung der freien Arztwahl ist Teil einer Neuordnung des Gesundheitswesens. Das Gesundheitswesen steht unter Druck, sowohl aufgrund steigender Kosten als auch aufgrund von Personalmangel. Darüber hinaus „ist nicht jede geleistete Pflege nachweislich wirksam“, heißt es in der Integral Care-Vereinbarung. „Angemessene“ Pflege wird im Mittelpunkt stehen, was so viel bedeutet wie in Absprache mit dem Patienten festzustellen, ob ein teurer Eingriff die Lebensqualität erhöht oder nicht.

Um die Gesundheitsversorgung effektiver zu gestalten, müssen alle Gesundheitsdienstleister in 31 Regionen zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird bei Vertragsabschlüssen mit Krankenkassen und Kommunen, die für die Versorgung von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen zuständig sind, entscheidend sein. Versicherte wiederum sollten sich daher primär von diesen Partnerschaften versorgen lassen und sich nicht für eine andere, nicht vertraglich vereinbarte Versorgung entscheiden. Die Einschränkung der freien Arztwahl kann dabei helfen.

Mit der IZA will das Kabinett auch den Druck auf Hausärzte und Kreispfleger verringern. Die Arbeitsbelastung für Hausärzte und Bezirkskrankenschwestern, die sogenannte Primärversorgung, ist bereits jetzt hoch und wird noch zunehmen, weil die Menschen mit komplexeren Pflegeanforderungen noch länger zu Hause leben. Allerdings ist die Primärversorgung „kleinteilig und monodisziplinär“ organisiert, was dazu führt, dass Patienten oft mit mehreren Leistungserbringern zu tun haben. Sie befassen sich ihrerseits immer weniger mit der Pflege und immer mehr mit peripheren Angelegenheiten, analysiert der Artikel.

Unabhängig leben

Das muss sich ändern, zum Beispiel durch die Nutzung von „(Self-)Care-Ressourcen“ über den Computer. Auch Hausärzte, psychiatrische Dienste und Kommunen – zuständig für hilfebedürftige Menschen in selbstständiger Lebensführung – müssen besser zusammenarbeiten. Dafür muss in den nächsten zwei Jahren pro Region eine Organisation aufgebaut werden.

Hausärzte sind seit langem für Menschen zuständig, die auf einer Warteliste für psychische Gesundheit stehen. „Gleichzeitig sehen wir“, so das IZA, „dass sich die psychiatrische Versorgung noch zu oft auf relativ geringfügige Hilfeanfragen konzentriert, die (teilweise) auch außerhalb der psychiatrischen Versorgung bearbeitet werden können.“ Diese Patienten sind einfacher zu behandeln und zu deklarieren als schwere, komplexe Patienten.

Krankenhäuser müssen sich stärker spezialisieren und Menschen auch außerhalb des Krankenhauses behandeln: „Möglichst wohnortnah für die einfachere fachärztliche Versorgung, etwas weiter vom Wohnort entfernt für hochspezialisierte komplexe Versorgung“. Die Konzentration der Krankenhausversorgung wird beschleunigt. „Wir betrachten zunächst die komplexe onkologische Versorgung und die Gefäßchirurgie. Da gibt es viel zu holen – höhere Volumina in spezialisierten Kliniken erfordern Qualitätsverbesserungen.‘ Das kann zu einem Aufruhr führen wie Anfang dieses Jahres um die Konzentration der Kinderherzchirurgie, die zur Schließung der Abteilung in Groningen führte. Dasselbe gilt für die Behandlung von Brustkrebs.



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