Kabinett erzwingt zusätzlichen Hausbau mit neuem Wohnungsgesetz: „Die Verpflichtungslosigkeit geht weg“

Kabinett erzwingt zusaetzlichen Hausbau mit neuem Wohnungsgesetz „Die Verpflichtungslosigkeit geht


Hugo de Jonge, Minister für Wohnungswesen und Raumplanung, spricht am Donnerstag mit Journalisten über seinen Gesetzentwurf.Bild Freek van den Bergh / de Volkskrant

Kommunen und Provinzen können nach Maßgabe der Regierung rechtlich dazu gezwungen werden, Vereinbarungen über die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen, den Bauort, das Bautempo und die Art der Wohnungen ab dem 1. Januar 2024 oder anderweitig einzuhalten Anfang 2025. Teile dieser weitreichenden Pläne wurden bereits in den letzten Monaten von Minister Hugo de Jonge für Wohnungsbau angekündigt; neu ist, dass er all diese ambitionen nun in einem zusammenfassungsgesetz festgehalten hat.

„Das neue Wohnungsgesetz ist keine Zauberformel, aber es ist ein ganz dicker Knüppel hinter der Tür“, sagte De Jonge am Donnerstag. „Die Wohnungsnot ist inzwischen so groß, dass ganze Gruppen von Menschen nicht ins Leben starten können. Junge Menschen, die gezwungen sind, zu Hause zu bleiben, Paare, die die Familiengründung verschieben. Das neue Wohnungsgesetz soll dafür sorgen, dass jeder bezahlbaren Wohnraum finden kann.‘ Recherchen des Ministeriums zeigen, dass der Mangel derzeit bei 300.000 Haushalten liegt.

Zum Vergleich: Dieses Defizit ist so groß wie kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, als viele Häuser durch den Krieg zerstört wurden, der Wohnungsbau seit Jahren zum Erliegen kam und die Familien durch die vielen Babys schnell aus ihren kleinen Häusern herauswuchsen wurden geboren. Grund für die damalige Regierung, Holländer mit großen Häusern zu zwingen, Untermieter in ihrem Haus unterzubringen. Räume wurden daher mehr oder weniger von der Regierung beansprucht.

Kontrolle zurück an die Regierung

So weit ist die jetzige Regierung nicht gegangen. Klar ist aber, dass das Kabinett Rutte IV den Wohnungsbau wieder in die Hand nehmen will. Nach jahrzehntelangem Loslassen und der Vorstellung, dass der Markt für ein Gleichgewicht zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage sorgen würde, schlägt das Kabinett rigoros einen Rückzieher ein.

„Die Regierung wird die Kontrolle über den öffentlichen Wohnungsbau zurückerlangen“, sagt De Jonge. So fing alles mit dem ersten Wohnungsgesetz 1901 an und so wird es auch weitergehen, wenn es nach diesem Kabinett geht. „Wir tun dies, indem wir mit Kommunen, Provinzen, Unternehmen und Marktparteien klare Vereinbarungen darüber treffen, wie viel, wo und für wen gebaut wird. Die Unverbindlichkeit verschwindet.“

In der Praxis bedeutet dies, dass die zwölf Provinzen alle Wohnungsverträge mit der nationalen Regierung abgeschlossen haben, die zusammen 900.000 neue Wohnungen im Jahr 2030 ergeben. Zwei Drittel der neuen Wohnungen müssen für Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen „bezahlbar“ sein Einkommen; aktuell bedeutet dies, dass ein eigenheim maximal 355.000 euro und ein vermietetes haus etwa 1.100 euro monatlich kosten darf.

Ein Stock zum Schlagen

Auch eine gerechte Verteilung der Wohnformen pro Gemeinde wird streng überwacht. Gemeinden, die derzeit nur wenige soziale Mietwohnungen haben – wie einige wohlhabende Gemeinden in ‚t Gooi – müssen „ein Bein ziehen“, sagt der Minister. Sie sind gezwungen, 30 Prozent der Neubauten aus sozialen Mietwohnungen zu machen. Kommunen, die bereits über relativ viele Sozialwohnungen verfügen, wie beispielsweise Großstädte im Ballungsraum Randstad, müssen mehr für das mittlere Segment bauen.

Kommunen oder Provinzen, die sich nicht an die Vereinbarungen halten, können im Extremfall von der Regierung ausgegrenzt werden. De Jonge kann dann beispielsweise einen Bauplatz am Rande eines Dorfes benennen, auf dem Projektentwickler bauen können, auch wenn die Stadtverwaltung dies nicht will. Auch Widerspruchsverfahren von klagenden Bürgerinnen und Bürgern, die inzwischen für viele Verzögerungen sorgen, werden verkürzt.

Die Achillesferse des Gesetzes ist, dass es keine Lösung bietet, wenn Bauverträge aufgrund widersprüchlicher staatlicher Vorschriften stecken bleiben: Beispielsweise werden derzeit viele Baugenehmigungen aufgrund der Stickstoffpolitik nicht erteilt. Kommunen, Provinzen und Marktparteien sollten sich laut Ministerium in einem solchen Fall treffen, um zu prüfen, wie sie Stickstoffflächen in ihrer Region freimachen können, um trotzdem Baugenehmigungen erteilen zu können – etwa durch Tempolimits für Autos. Das klingt toll, aber in vielen Kommunen hat sich mittlerweile gezeigt, dass die Praxis teilweise widerspenstig ist.

Der Kampf um knappen Sozialwohnungen geht weiter

Das neue Wohnungsgesetz sieht vor, dass knapper Sozialwohnungen bestimmten dringenden Gruppen der Vorzug gegeben werden muss. Dies betrifft zum Beispiel Menschen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Wohnung suchen; Opfer häuslicher Gewalt; Personen, die eine psychiatrische Anstalt, eine Jugendhilfeeinrichtung oder ein Gefängnis verlassen; und Betreuer. Neu ist, dass ab sofort auch Obdachlose und aufgehaltene Prostituierte eine Dringlichkeitserklärung erhalten.

Auffällig ist, dass Statusinhaber – also Asylsuchende, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben – nicht unter die Dringlichkeitsgruppe fallen. Derzeit setzen einige Kommunen Statusinhaber auf die Liste der dringenden Wohnungssuchenden, dies ist jedoch keine nationale Verpflichtung. Es bleibt so. Ab sofort wird jeder Gemeinde auferlegt, wie viele Bewilligungsinhaber untergebracht werden müssen. Es ist dann Sache der Kommune selbst zu bestimmen, wer Vorrang hat: der Statusinhaber oder die Person auf der Dringlichkeitsliste.



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