MechelenDie 22-jährige Cindy K. ist von den Richtern in Mechelen für den Tod ihres Sohnes Emano für schuldig befunden worden. Das Kleinkind starb vor mehr als 2 Jahren an den Folgen von Unterernährung. Die Richter verurteilten sie zu 15 Monaten Haft mit Bewährung.
Im August 2022 wurden Rettungsdienste in die Kleine Nieuwedijkstraat in Mechelen gerufen. Der kleine Emano wurde dann von seiner Mutter in seiner Wiege gefunden. Seine Augen waren abgewandt, seine Lippen waren lila und er zeigte auch Flecken auf seiner Haut. Der MUG-Arzt konnte nur noch den Tod des Kleinkindes feststellen. Die Befunde des Amtsarztes zeigten, dass der 2-Jährige an den Folgen chronischer Unterernährung und Dehydrierung gestorben war, mit Herzversagen als unmittelbarer Todesursache.
Vernachlässigung
Weil das Kleinkind zudem noch in einem Bett ohne Matratze lag und der Boden mit Kleidung, Spielzeug, Essensresten und schmutzigen Windeln übersät war, wurde die Mutter festgenommen. Sie wurde verhört und obwohl sie erklärte, dass sie ihm Essen gegeben und bestritten hatte, dass sie Emano absichtlich der Pflege vorenthalten hatte, wurde sie vom Untersuchungsrichter in Mechelen wegen Vernachlässigung und versehentlicher Tötung festgenommen. Nach mehreren Wochen Haft wurde sie schließlich freigelassen.
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Sie wollte Emanos Tod nie. Sie hat bereits die härteste Strafe erhalten.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft sie vorgeladen und im vergangenen Monat vor Gericht eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren auf Bewährung gefordert. „Es ist erschreckend, dass in einem entwickelten Land wie Belgien ein Kind immer noch an Unterernährung sterben kann“, hieß es damals. Neben der Requalifizierung wegen Fahrlässigkeit forderte K.s Anwalt auch eine eigenständige Bewährungsstrafe. „Sie will bestimmte Bedingungen erfüllen und hat Emanos Tod nie gewollt. Sie hat bereits die härteste Strafe erhalten. Sie möchte jetzt mit ihrem Leben weitermachen“, sagte Meisterin Liesbeth De Vleeschouwer.
Bewährungsstrafe
Nach Beratung stellte sich heraus, dass die Richter dem Plädoyer der Verteidigung zugehört hatten. Sie entschieden, dass die 22-Jährige am Tod ihres Sohnes schuld war, stuften die Tatsachen jedoch als Fahrlässigkeit mit Todesfolge um. Auch die vorgezogene Freiheitsstrafe von 4 Jahren mit Zurückstellung empfanden sie als zu streng. Sie verurteilte die junge Mechelnerin schließlich zu 15 Monaten mit Bewährungsaufschub.
In den kommenden Jahren muss sie sich an eine Reihe von Auflagen halten. So darf sie beispielsweise keine neuen Straftaten mehr begehen, sie muss vom Justizassistenten angeleitet werden und sie muss einen Erziehungskurs absolvieren. Meester De Vleeschouwer ist mit dem Urteil zufrieden: „Wir freuen uns, dass das Gericht berücksichtigt hat, dass es diese Tatsachen nicht bewusst begangen hat.“
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