Die Kassationsbeschwerde des plastischen Chirurgen Jeff Hoeyberghs gegen seine Verurteilung wegen Sexismus und Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung wurde vom Kassationsgericht abgelehnt. Dies teilte das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit, das eine Zivilklage eingereicht hatte. Hoeyberghs wurde im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
ttn-de-3