Jede zweite Frau ist Opfer wirtschaftlicher Gewalt

1700639776 Jede zweite Frau ist Opfer wirtschaftlicher Gewalt

1) Die wirtschaftliche Kontrolle des Gewalttäters verhindert, begrenzt oder kontrolliert die Nutzung der wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen des Opfers und seiner Entscheidungsbefugnis. Dazu gehört unter anderem, dem Opfer Fragen dazu zu stellen, wie es das Geld ausgegeben hat; verhindern, dass das Opfer die alleinige Kontrolle über ein Bankkonto oder ein gemeinsames Konto hat oder darauf zugreifen kann; Überwachen Sie die Ausgaben des Opfers anhand des Kontoauszugs. Erwarten Sie, dass Sie dem Opfer seine Genehmigung erteilen, bevor ihm Kosten entstehen.

2) Wirtschaftliche Ausbeutung, wenn der Gewalttäter die wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen des Opfers zu seinem Vorteil nutzt. Zum Beispiel Diebstahl von Geld, Eigentum oder Vermögenswerten des Opfers; das Opfer dazu zwingen, mehr als nötig zu arbeiten (längere Arbeitszeiten, mehrere Arbeiten ausführen, einschließlich Pflegearbeiten usw.); das Opfer ausschließlich zur Hausarbeit verweisen.

3) Wirtschaftssabotage: In diesem Fall hindert der Gewalttäter das Opfer daran, einen Arbeitsplatz und/oder ein Studium zu suchen, zu erhalten oder aufrechtzuerhalten, indem er beispielsweise die für die Arbeit oder das Studium notwendigen Besitztümer des Opfers (wie Kleidung, Computer, Bücher, andere Geräte usw.); sich nicht um Kinder oder andere Haushaltsbedürfnisse zu kümmern, um das Opfer daran zu hindern, zu arbeiten und/oder zu studieren; Annehmen von missbräuchlichem Verhalten im Hinblick auf wichtige Arbeits- oder Studientermine des Opfers.

Die Interventionen

Wenn dies der Fall ist, wie können wir eingreifen, um das Phänomen zu bekämpfen? Es gibt zwei Prioritäten: die Annahme einer gemeinsamen Definition von wirtschaftlicher Gewalt, die ihr Verhalten spezifiziert; Umsetzung des Gesetzes 53/2022, wobei auf die Erhebung und Überwachung von Daten zum Phänomen der wirtschaftlichen Gewalt und anderen indikativen Daten (Zustand der Gemeinschaft/Vermögenstrennung, Vorhandensein oder Fehlen eines Bankkontos, Beschäftigungsstatus, Bildungsabschluss, Anwesenheit) zu achten ist oder Fehlen eingetragener Immobilien oder Vermögenswerte usw.).



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