Ita, für die operative Mef die vom Verwaltungsrat beschlossene Aufhebung der Vollmachten an Altavilla

Ita fuer die operative Mef die vom Verwaltungsrat beschlossene Aufhebung


Die gestern vom Vorstand von Ita Airways beschlossene Entscheidung, die Vollmachten des Vorstandsvorsitzenden Alfredo Altavilla aufzuheben und sie auf Initiative der sechs zurücktretenden Direktoren des Mef an den CEO Fabio Lazzerini zu übertragen, wird vom Ministerium unterstützt of Economy, die es für sofort betriebsbereit hält. Daher ist es laut Mef nicht notwendig, die Aktionärsversammlung am 8. November abzuwarten, die nach einem Beschluss von Altavilla das Thema „Proxies“ auf der Tagesordnung hat, zusätzlich zu der von der EU-Kommission bereits genehmigten und für das Unternehmen überlebensnotwendigen Auszahlung von 400 Millionen.

Mit einem Schreiben des Finanzministeriums hob der Mef zwei Aspekte hervor, um der durch ein von Altavilla vorgelegten Rechtsgutachten gestützten These entgegenzutreten, wonach die Abstimmung über Vollmachten illegitim sei, da das Thema nicht auf der Tagesordnung des Treffens stehe des Verwaltungsrats, die am 12. Oktober stattfand, und die von der Versammlung erteilten Vollmachten erteilt wurden, kann der Verwaltungsrat sie nicht abberufen.

Die Schatzkammer: Legitimiert die Entscheidung des Verwaltungsrats

Das Finanzministerium hingegen bestätigt die Gültigkeit der Entscheidung des Verwaltungsrats und erinnert in einem dreiseitigen Schreiben daran, dass „die gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsführung der Gesellschaft selbstverständlich alleinige Verantwortung des Verwaltungsrats ist einschließlich des Rechts zur Übertragung und zum Widerruf von Geschäftsführungsbefugnissen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft“, fügt er hinzu, dass „der Gesellschafter von Gesetzes wegen keine Geschäftsführungsbefugnis, am wenigsten in der Hauptversammlung, ausübt und auch nicht ausübt jegliche Geschäftsführung und Koordination der Gesellschaft, und überträgt oder darf daher keine Delegation übertragen“. Zweitens verweist das Schatzamt auf die geltende Satzung, um zu betonen, dass „die Hauptversammlung die Zuständigkeit für die Erteilung von Vollmachten an den Präsidenten hat hat nach einer ständigen und nicht geleugneten Praxis dieser Abteilung offensichtlich einen Genehmigungscharakter, unbeschadet einer Bestimmung und daraus resultierenden Verantwortung des Leiters gegenüber der Verwaltungsbehörde „. Die Schlussfolgerungen des Schreibens lauteten: „Da sich der Verwaltungsrat in Ausübung der ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Befugnisse geäußert hat, ist es die Pflicht des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die getroffenen Entscheidungen auszuführen, im Interesse des Unternehmens“.

Die Entscheidung des Ita-Rechnungsausschusses wird abgewartet

Für die weiteren Schritte wird an dieser Stelle die Beurteilung der Revisionsstelle zur Rechtmässigkeit der Initiative erwartet; Das Gremium trat heute morgen zusammen und vertagte die Entscheidung. Gegenstand des Konflikts sind die Befugnisse für strategische Operationen, die zuvor dem Präsidenten übertragen wurden, oder für den Verkauf von Ita Airways an den Certares-Fonds, der in einer Handelsallianz mit Delta und Air France-KLM mit dem Finanzministerium verhandelt Kauf von 50% plus eine Aktion von Ita Airways. Die sechs Vorstandsmitglieder bestreiten das Vorgehen von Altavilla und beklagen die mangelnde Beteiligung der Gesellschaftsorgane.



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