Es entsteht die Hypothese einer neuen Ausweitung des Smart Working für fragile Arbeitnehmer in der Palästinensischen Autonomiebehörde: Die Änderung der Liga, die diese Möglichkeit für öffentliche Angestellte, die dem Risiko einer Ansteckung durch Viren ausgesetzt sind, bis zum 30. September vorsieht, könnte akzeptiert werden, allerdings für einen kürzeren Zeitraum (Der 31. August würde als neue Frist gelten), basierend auf der Verfügbarkeit öffentlicher Mittel. Im privaten Sektor wird die Verlängerung des Smart Working für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren und für fragile Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2023 erwartet.
Bekanntlich läuft die letzte Verlängerung, die fragilen Arbeitnehmern (im öffentlichen und privaten Sektor) und Arbeitnehmern mit Kindern unter 14 Jahren (im privaten Sektor) gewährt wurde, am 30. Juni aus
Hier ist das Identikit des Zerbrechlichen
Der von Senator Gianni Berrino (Fdi) vorgelegte und von der Arbeitskommission des Senats, der das Umwandlungsgesetz des Gesetzesdekrets 48 prüft, gebilligte Änderungsantrag – Berichterstatterin Paola Mancini (Fdi) – verlängert bis zum 31. Dezember 2023 das Recht gefährdeter Arbeitnehmer in diesem Sektor, Arbeitnehmer zu befördern Arbeitsleistung im agilen Modus, basierend auf den Einschätzungen der zuständigen Ärzte. Dies sind die Arbeitnehmer, die dem Risiko einer Ansteckung durch das SARS-CoV-2-Virus am stärksten ausgesetzt sind.
Die Nachricht betrifft daher gebrechliche Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Alters oder Risikozustands aufgrund einer Immundepression, aufgrund der Folgen onkologischer Pathologien oder der Durchführung lebensrettender Therapien oder in jedem Fall aufgrund von Komorbiditäten, die eine Situation charakterisieren können, dem Risiko einer Covid-Ansteckung ausgesetzt sind eines vom zuständigen Arzt im Rahmen der Gesundheitsüberwachung festgestellten höheren Risikos. Die Verlängerung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Smart Working mit den Merkmalen der Arbeitsleistung vereinbar sein muss.
In diesem Zusammenhang wäre es, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, nicht verwunderlich, wenn die Regierung auch die andere Bestimmung des Art. 1 Absatz 306 des Gesetzes 197/2022, der öffentliche und private Arbeitnehmer betrifft, die von den im Dekret des Gesundheitsministers festgestellten Pathologien und Zuständen betroffen sind und denen der Arbeitgeber die Ausführung der Arbeit im agilen Modus gewährleistet. In diesem Fall ist eine Übernahme auf einen anderen Arbeitsplatz der gleichen Beschäftigungskategorie bzw. des gleichen Beschäftigungsbereichs im Sinne der geltenden Tarifverträge ohne Gehaltskürzung vorgesehen.
Bei der Erweiterung herrscht weitgehende Konvergenz zwischen den politischen Kräften im Senat
Ein von Senatorin Elena Murelli (Lega) vorgelegter Änderungsantrag weitet diese Möglichkeit auf fragile öffentliche und private Arbeitnehmer bis zum 30. September aus und beziffert die zu deckenden Kosten auf 15,9 Millionen für 2023, es besteht jedoch Überlegungen, diese Option bis Ende August vorzusehen auf den Covern zu finden. Es besteht weitgehende Konvergenz zwischen den politischen Kräften hinsichtlich der Verlängerung. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass ein von Orfeo Mazzella (M5S) als Erstunterzeichner vorgelegter und von Senatoren der Demokratischen Partei, der Verdi-Links-Allianz und den Autonomien unterzeichneter Änderungsantrag die agile Arbeit auf fragile Menschen und Eltern mit Kindern unter 14 Jahren ausdehnt vom privaten Sektor bis zum 31. Dezember und vom öffentlichen Sektor.
Zugangsbedingungen für Arbeitnehmer mit Kindern unter 14 Jahren
Der gleiche Berrino-Änderungsantrag, der von der Arbeitskommission des Senats genehmigt wurde, änderte auch noch einmal Art. 90 Dl. NEIN. 34/2020 legt fest, dass bis zum 31. Dezember 2023 im privaten Sektor beschäftigte Eltern, die mindestens ein Kind unter 14 Jahren haben, sofern es in der Familiengemeinschaft keinen anderen Elternteil gibt, der Einkommensbeihilfen in Anspruch nimmt, im Falle einer Suspendierung oder Bei Beendigung der Arbeit oder wenn kein Elternteil nicht berufstätig ist, haben sie das Recht, ihre Arbeit auch ohne individuelle Vereinbarungen im agilen Modus auszuführen, unbeschadet der Einhaltung der in den Artikeln 18 bis 23 des Gesetzes festgelegten Informationspflichten 22. Mai 2017, Nr. 81 und vorausgesetzt, dass diese Modalität mit den Merkmalen des Dienstes vereinbar ist.
Implementierungsmethoden
Auf der Grundlage des betreffenden Gesetzes kann der Arbeitnehmer das Recht auf intelligentes Arbeiten unter dem Schutz des Gesetzes und nach den auf Unternehmensebene festgelegten Methoden ausüben. In vielen Unternehmen wurden Vereinbarungen mit Gewerkschaftsvertretern getroffen, um den Einsatz von Smart Working auch nach dem inzwischen überstandenen Covid-Notstand zu regeln.