Inklusionsbeihilfe, für Anträge, die ab heute eingereicht werden, Auszahlung am 27. Februar (einschließlich des Januar-Betrags)

Inklusionsbeihilfe fuer Antraege die ab heute eingereicht werden Auszahlung am


Wenn der Antrag auf Erhalt der Inklusionsbeihilfe heute, am Montag, dem 8. Januar, und in jedem Fall spätestens am 31. Januar, gestellt wird, zahlt das INPS ab dem 27. Februar sowohl den Januar- als auch den Februar-Betrag. Und das alles unter zwei Voraussetzungen: Das Pad bzw. die digitale Aktivierungsvereinbarung muss bis zum 31. Januar unterschrieben sein und die Prüfung der Voraussetzungen durch den Sozialversicherungsträger muss positiv ausgefallen sein.

INPS gab diesen Hinweis in einer Mitteilung vom 3. Januar (Nr. 25) bekannt. Seit dem 18. Dezember gibt es grünes Licht für die Einreichung von Anträgen auf die Einkommensersatzunterstützung des Bürgers. Der Antrag kann elektronisch im Portal des Instituts, über den dafür vorgesehenen Bereich oder in den Patronatsbüros eingereicht werden. Schließlich können Sie sich an die Cafés wenden.

Das INPS erklärte außerdem, dass es ab dem 26. Januar die ersten Gutschriften für Anträge vornehmen wird, die vom 18. Dezember bis zum 7. Januar und in jedem Fall bis Januar 2024 eingereicht wurden, jedoch mit der Unterzeichnung des Digital Activation Pact (Pad).

Menge und Dauer

Die Höhe der Leistung ergänzt das Familieneinkommen bis zur Schwelle von 6.000 Euro pro Jahr, multipliziert mit dem entsprechenden Parameter der Äquivalenzskala, und die Leistung wird für maximal 18 Monate gezahlt, verlängerbar, für weitere Zeiträume von 12 Monaten nach einem einmonatige Sperre. Das Tool kann von allen Mitgliedern im Alter zwischen 18 und 59 Jahren aus Familien genutzt werden, deren ISEE 6.000 Euro nicht übersteigt (die nicht über die Voraussetzungen für den Bezug der Zulage verfügen).

Die nächsten Fristen

Für ab Februar eingereichte Anträge (und entsprechend für in den Folgemonaten eingereichte Anträge) erfolgt die erste Zahlung ab dem 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die digitale Aktivierungsvereinbarung unterzeichnet wurde; Nachzahlungen erfolgen jeweils am 27. des jeweiligen Monats.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar