Die zweite Bußgeldtranche für über 50-Jährige, die nicht mit Anti-Covid-Serum geimpft sind, ist unterwegs. Weitere 600.000 Bußgelder, die zu den ersten 600.000 des letzten Monats hinzukommen, wären verhängt worden (oder werden in diesen Tagen verschickt): Bis jetzt sind es insgesamt 1 Million und 200.000 Bußgelder. Eine dritte Tranche wird in den kommenden Wochen erwartet. Das geht aus Quellen des Gesundheitsministeriums hervor.
Mehrere Streitigkeiten
Es hätte mehrere Beschwerden von Personen gegeben, die angegeben hätten, dass sie trotz des Bußgeldes geimpft wurden: In diesen Fällen haben Sie 10 Tage Zeit, um die Impfdokumente vorzulegen.
Impfpflicht bis 15. Juni für über 50-Jährige
Die Impfpflicht gilt noch bis zum 15. Juni für Lehrkräfte und Schulpersonal, Strafverfolgungsbehörden und generell alle Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren. Für diese Kategorien ist ab dem 25. März die Wiedereinstiegsmöglichkeit mit dem Basis-Grünen Pass (Tupfer genügt) vorgesehen, dessen Pflicht in jedem Fall am 30. April endet. Der Impfstoff bleibt bis zum 31. Dezember nur für Ärzte, Gesundheitspersonal und RSAs obligatorisch.