Diese mehr als 65.000 Akten betreffen Diebstahl und Erpressung, Körperverletzung, Körperverletzung, Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und in 165 Fällen auch Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Etwa 80 Prozent der Straftaten werden von Jungen begangen, davon nicht weniger als 191 unter 6 Jahren.
„Die letztgenannten Akten werden alle eingestellt. Das Jugendstrafrecht gilt erst ab dem 12. Lebensjahr, Kinder können also nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wir eröffnen in diesen Akten oft ein Sozialermittlungsverfahren, um Einblick in den Zusammenhang, den Grund oder die zugrunde liegende Ursache zu erhalten“, sagt sie Ine Wymersch, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde.