Illegale Inhaftierung minderjähriger Migranten, Italien vom EU-Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt

Illegale Inhaftierung minderjaehriger Migranten Italien vom EU Gerichtshof fuer Menschenrechte verurteilt


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen der illegalen Inhaftierung von Migranten im Hotspot Taranto verurteilt, darunter auch unbegleitete ausländische Minderjährige. Der Vorwurf lautet, bei den Aufnahmemaßnahmen eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung vorgenommen zu haben, keinen Vormund bestellt zu haben und den Minderjährigen keinerlei Informationen über die Möglichkeit gegeben zu haben, diese Bedingung vor Gericht anzufechten. Das Urteil kam am 23. November und bezieht sich auf die Situation im Jahr 2017, also während der Gentiloni-Regierung. Doch in der Region Apulien gibt es mehr als 400 unbegleitete Minderjährige. Die meisten von ihnen werden in unzureichenden Strukturen untergebracht, wie zum Beispiel die 185 Kinder, die direkt im Hotspot Taranto untergebracht sind.

Asgi: «Kinder und Jugendliche in adäquaten Einrichtungen unterbringen»

Asgi – Verein für juristische Studien zur Einwanderung, der sich seit jeher für das Thema engagiert, fordert „die sofortige Unterbringung dieser Kinder und Jugendlichen in geeigneten Strukturen.“ Und die Überwachung der Umsetzung früherer Urteile hat, wie die Situation im Hotspot Taranto zeigt, nichts an den rechtswidrigen Praktiken geändert.“ Die Situation sei unverändert geblieben, „im Gegenteil“, erklärt Asgi, „wurden weitere Maßnahmen ergriffen, die die Grundprinzipien der Menschenrechte und Grundrechte der Person nicht respektieren, wie das Abkommen mit Albanien zur Identifizierung und Inhaftierung zeigt.“ ausländischer Staatsbürger im Ausland. Derzeit sind fast zweihundert ausländische Minderjährige im Hotspot Taranto de facto inhaftiert, einige von ihnen seit August letzten Jahres, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage und eine gerichtliche Überprüfung gibt.“ Rechtsanwalt Dario Belluccio, der den Fall gemeinsam mit seiner Kollegin Marina Angiuli verfolgte, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden, da es das Fehlen eines rechtlichen Grundes für die Inhaftierung von Minderjährigen in diesen Strukturen beweise.



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