Illegale Bauarbeiten, in 18 Jahren wurden nur 15,3 % der Abrisse in den am stärksten gefährdeten Regionen durchgeführt

Illegale Bauarbeiten in 18 Jahren wurden nur 153 der

Abbruchaufträge und Abrissarbeiten durchgeführt

Von den Gemeinden entlang der Küste wurden 43.278 Verordnungen erlassen (entspricht 61 % der Gesamtzahl) und 6.731 ausgeführt (62,2 % der Gesamtzahl). In den Binnengemeinden wurden 27.473 (39,1 % der Gesamtzahl) ausgestellt und 4.077 (entspricht 38 % der Gesamtzahl) durchgeführt. Die Region mit der höchsten Anzahl erlassener Verordnungen ist Kampanien (23.635), die Region mit dem besten Verhältnis zwischen erlassenen und ausgeführten Verordnungen ist Sizilien mit 19,2 %, gefolgt von Latium mit 17,2 %, Kampanien 13,1 % und Apulien mit 10,2 %. Am Schlusslicht liegt Kalabrien mit 9,6 %. Die Provinz mit dem besten Verhältnis zwischen den von den Gemeinden ihres Territoriums erlassenen und ausgeführten Verordnungen ist die von Rieti (41,8 %), das schlechteste ist die von Catanzaro, wo nur 2,7 % der Kürzungen vorgenommen wurden. Unter den Hauptstädten sticht Avellino mit 39,4 % hervor, die schlechtesten sind wiederum Catanzaro (0,7 %), Brindisi (0,2 %) und Benevento (0). Auf den kleineren Inseln weist die Gemeinde Lipari (Me) die höchste Anzahl an Bussen (1.793 Missbräuche) und Abrisse (538) auf, gefolgt von Capri (681 Verordnungen und 198 Abrisse) und Ischia mit 1.274 Abrissanordnungen und 175 Hinrichtungen.

Übertragung illegaler Immobilien in das Gemeindevermögen

Die Zahl ist gering, wenn nicht gar nicht vorhanden. Der Durchschnitt in den fünf Regionen liegt bei 5,6 %. Lediglich Sizilien schneidet mit 12,5 % etwas besser ab. Auf Provinzebene entfällt der größte Prozentsatz der registrierten Immobilien auf die Gemeinden der Provinz Syrakus (56,5 %), gefolgt von Ragusa (25,3 %) und Trapani (18,8 %), mit deutlichem Abstand. Was die Hauptstädte betrifft, so ist Catanzaro mit 9,7 % an erster Stelle, an zweiter Stelle Ragusa mit 7,2 % und an dritter Stelle Benevento mit 6,7 %. Rom liegt bei knapp über 5 %, die anderen liegen bei Null.

Übermittlung von Abbruchmaßnahmen, die nicht von den Gemeinden durchgeführt wurden, an die Präfekten

Nur 2,1 % der erlassenen Verordnungen wurden auf der Grundlage von Art. 10bis des Gesetzes 120/2020 an die Präfekten übermittelt. In Latium und Sizilien liegt der Wert bei knapp über 3 %, in Kampanien liegt der Negativrekord bei 0,5 %. Beschränkt man die Analyse nur auf Küstengemeinden, sinkt der Prozentsatz auf 1,4 %, da nur 617 Verordnungen übermittelt wurden.

Die sechs Vorschläge des Umweltschützerverbandes

Angesichts dieses Bildes startet Legambiente neu sechs Vorschläge an die Meloni-Regierung, indem ich in erster Linie darum bitte mehr Verantwortung für Präfekten, ggf. auch mit einem neuen gesetzgeberischen Eingriff. Unter den anderen umzusetzenden Maßnahmen bittet Legambiente darum, daran zu arbeiten Schatzschaden, in der Erwägung, dass die Rolle des Rechnungshofs entscheidend für die Überprüfung, Quantifizierung und systematische Zuordnung etwaiger Schäden ist, die der Staatskasse dadurch entstehen, dass in den Gemeindekassen keine Einnahmen aus der wirtschaftlichen Entschädigung für die Besetzung nicht genutzter Grundstücke durch Hausbesetzer vorhanden sind abgerissen und ging in städtisches Eigentum über. Auf der Ebene von Verschreibung und AbrissWas Abrisse mit gerichtlichen Mitteln anbelangt, muss Legambiente zufolge das Urteil, das die Straftat feststellt, die Grundlage für die Interventionen sein und nicht vielmehr die Strafe für die Verurteilung des Täters. Wie für die appelliert an die TAR, ist es nur erforderlich, den Abrissvorgang zu stoppen, wenn eine gerichtliche Aussetzungsanordnung vorliegt, andernfalls besteht kein Grund, das Verfahren zu blockieren. Auf der Vorderseite Abschluss noch ausstehender AmnestieverfahrenLegambiente schlägt vor, einen Rotationsfonds mit einer Zuweisung von 100 Millionen Euro für jedes der Jahre 2024 bis 2026 einzurichtenEntstehung nicht registrierter ImmobilienDie Agentur der Einnahmen stellt den Ministerien für Umwelt und Energiesicherheit, für Infrastruktur, den Gemeinden und den Ministerien für Umwelt und Energiesicherheit die Informationen über nicht registrierte Gebäude zur Verfügung, die auf der Grundlage von Luftbildern und den im Gesetzesdekret 78/2010 genannten Kontrollen erfasst wurden Präfekten für die Überprüfung des Bauwesens und nicht nur der steuerlichen Ordnungsmäßigkeit.



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