Illegale Asylbewerber werden manchmal auch auf einen sicheren Flug zurück in ein anderes europäisches Land gesetzt

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Fast die Hälfte der Personen, die im vergangenen Jahr in Belgien internationalen Schutz beantragten, waren bereits in einem anderen europäischen Land registriert. Die europäische Gesetzgebung, die sogenannte Dublin-Verordnung, schreibt vor, dass der Asylantrag dieser Personen von dem Mitgliedstaat bearbeitet werden muss, in dem sie in die Europäische Union eingereist sind. Aber die Zahl der Menschen, die tatsächlich in dieses Land zurückkehren, ist laut de Moor zu gering.

Im vergangenen Jahr wurde ein „Dublin-Zentrum“ eingerichtet, um mehr Asylsuchende von einer freiwilligen Rückkehr beispielsweise nach Italien, Griechenland oder Kroatien zu überzeugen. Wer sich jedoch weiterhin weigert oder Widerstand leistet, kann nun mit einem Sonderflug zurückgeholt werden: einem gecharterten Flugzeug unter schwerer Polizeieskorte. Bisher dienten diese nur der Rückführung illegaler Einwanderer in ihre Heimatländer.

Seit Ende vergangenen Jahres wurden bereits 43 Personen in ein anderes EU-Land überstellt: dreimal zehn Personen nach Österreich und dreizehn nach Kroatien. Die Möglichkeit eines solchen Sonderflugs wirkt laut de Moor abschreckend und drücke sich bereits in einer größeren Rückkehrbereitschaft aus. „Während im vergangenen Jahr 57 Prozent aller Versetzungen ohne Begleitung stattfinden konnten, waren es dieses Jahr bereits 68 Prozent“, heißt es.

Die Organisation Vluchtelingenwerk Vlaanderen fragt sich, ob Sonderflüge für Dublin-Transfers die hohen Kosten wert sind. De Moor kann es nicht konkret beziffern, betont aber, „dass wir nicht akzeptieren können, dass alle Menschen hierher kommen, weil andere Länder sich nicht genug anstrengen“.



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