Mit dem Ministerrat am Donnerstag senkte die Regierung die Fensterläden auf dem Markt für Steuergutschriften und stoppte die Übertragung von Gutschriften und Rabatten auf Rechnungen (nur Abzüge bleiben auf Kurs), auch wenn es sich nicht um eine sofortige Sperre handeln wird, da die Arbeitsplätze das bereits begonnen haben, haben noch die Möglichkeit, die Prämien auszuzahlen.
Der Sache nach sperrt der Erlass die Ausübung aller Verkäufe und Rabatte auf die Rechnung für alle Arten von Bauprämien (also: Superbonus, Ecobonus, Renovierungsbonus, Fassaden, Sismabonus, architektonische Barrieren). Für andere Arbeiten als 110 % ist es wichtig, dass die Genehmigung beantragt oder die Arbeiten vor dem Inkrafttreten des Dekrets begonnen wurden. Hier sind alle beteiligten Bauboni im Detail
Superbonus
Abzug zu 110 % (jetzt zu 90 %) verteilt auf 5 Jahre. Es handelt sich um Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Den gleichen Vorteil bietet auch die Installation von Photovoltaikanlagen oder Elektro-Ladestationen.
Restrukturierungsbonus
Abzug von 50 % der Arbeitskosten, verteilt auf 10 Jahre. Es ist für die außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung und konservierende Sanierung und Gebäudesanierung bestimmt. Die Kosten im Zusammenhang mit ordentlichen Instandhaltungseingriffen, die nur an den gemeinsamen Teilen der Eigentumswohnung durchgeführt werden, sind in der Renovierungsprämie enthalten.
Ökobonus
50% Abzug verteilt auf 10 Jahre, Bedenken: Energieeffizienz funktioniert. Insbesondere Austausch von Fenstern und Türen, Sonnenschutz, Biomassekessel, Brennwertkessel. Aber auch für besonders energieeffiziente Eingriffe wie: Brennwert-Warmlufterzeuger, Wärmepumpen, PDC-Warmwasserbereiter, Solarkollektoren gibt es einen Öko-Bonus mit 65 % Abschlag über 10 Jahre.