Die neuen Regeln sorgen dafür, dass Geschäfte ab Ende Mai beim Einkauf immer den Referenzpreis angeben müssen. Das ist der niedrigste Preis, der vom Verkäufer während des Zeitraums von 30 Tagen vor dem Rabatt veröffentlicht wurde.
Darüber hinaus wird es ein ausdrückliches Verbot von Falschbewertungen geben. Das bedeutet, dass Unternehmen keine Bewertungen mehr veröffentlichen dürfen, ohne „angemessene und verhältnismäßige“ Schritte zu unternehmen, um zu überprüfen, ob sie von echten Verbrauchern stammen. Auch für Online-Marktplätze sind Änderungen geplant. Verbraucher müssen fortan über eine zusätzliche Informationspflicht klar zwischen privaten Verkäufern und Unternehmen unterscheiden können.
Darüber hinaus erweitert die neue Richtlinie die Verbraucherrechte im E-Commerce. Beispielsweise können sich Verbraucher ab heute auf die gleichen Rechte wie bei kostenpflichtigen digitalen Diensten berufen, für die sie ihre personenbezogenen Daten angeben müssen, anstatt dafür zu bezahlen. Konkret betrifft dies beispielsweise soziale Medien und sogenannte „kostenlose“ Cloud-Anwendungen, bei denen Nutzer als Verbraucher gelten, wenn sie ihre personenbezogenen Daten im Austausch für den Zugang zu diesen digitalen Diensten bereitstellen müssen.