„Heiratsurkunde“ ist nicht mehr nötig: „Nur ein schönes Andenken“

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Durch die Digitalisierung des Standesamtes entfällt das Heiratsbuch. Doch Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld) will das Erinnerungsstück nicht ganz verschwinden lassen. „Das hat einen sentimentalen Wert.“

Die „Heiratsurkunde“ war immer mit dem Ja im Rathaus verbunden. Als Nachweis der standesamtlichen Trauung, damit eine kirchliche Trauung folgen könnte. Später wurden auch andere Dinge darin niedergeschrieben, etwa die Rechte und Pflichten der Ehegatten. Doch durch die Digitalisierung des Standesamtes haben Heiratsurkunden keinerlei rechtlichen Wert mehr.

Ab Juni 2018 können nur noch Abschriften und Urkundenauszüge aus der digitalen Datenbank für Personenstandsurkunden abgegeben werden. Ehebücher sind daher keine amtlichen Auszüge mehr. In einem ministeriellen Rundschreiben an die lokalen Behörden, das am 1. Juni im Amtsblatt erschien, stellte Justizminister Vincent Van Quickenborne den Kommunen klar, dass Heiratsurkunden nicht mehr obligatorisch sind.

Kreativ

Das Ende der Erinnerung für zukünftige Ehemänner? Nicht wirklich. Der Minister von Quickenborne möchte die Broschüre wegen ihres zeremoniellen und emotionalen Wertes behalten. Die lokalen Behörden dürfen nach wie vor Heiratsbücher an geliebte Menschen aushändigen, die heiraten. Und weil es keine rechtliche Rolle mehr spielt, können sie es kreativer nutzen. „Nicht weil das Ehebuch seinen rechtlichen Wert verliert, muss es verschwinden. Es kann jetzt zu einem noch schöneren Andenken aufgewertet werden. Wobei wir uns nicht mehr an die archaischen Formvorschriften halten müssen“, sagt Van Quickenborne.



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