Heiraten in Latium lohnt sich. Der von der Region ins Leben gerufene Hochzeitsbonus heißt „In Lazio with love“. Es sieht eine Rückerstattung von 2.000 Euro für italienische und ausländische Ehepartner vor, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 heiraten oder standesamtlich heiraten. Unterstützung für den Sektor betrifft: Reisebüros, Restaurants und Catering, Fotografen, Hochzeitsplaner, Veranstaltungsunternehmen , Verpackung festliche Kleider, Floristen, persönliche Dienstleistungen. Aber Vorsicht: Das Geschenk kommt nur unter der Bedingung an, dass sie Dienstleistungen oder Produkte im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Unternehmen aus Latium kaufen. Online anfallende Ausgaben sind nicht förderfähig. Zahlungen müssen nachvollziehbar sein.
Zehn Millionen, um den Hochzeitssektor wiederzubeleben
Um den durch die Pandemie stark geschädigten Hochzeitssektor wieder in Gang zu bringen, hat die Region Latium 10 Millionen Euro für den Hochzeitsbonus bereitgestellt.
Fragen ab 28. Februar, 10 Uhr
Anträge können nur online, auf der Website „Nel Lazio con amore“ vom 28.02.2022, 10:00 Uhr bis zum 31.01.2023, 10:00 Uhr oder bis zum Aufbrauchen aller Fördermittel eingereicht werden. Um auf den Anruf zuzugreifen, muss ein Pec verwendet werden.
Die Obergrenze von 2 Tausend Euro
Der Beitrag hat einen Höchstbetrag von 2.000 Euro für jedes Paar, das im Besitz der in der Ankündigung angegebenen Anforderungen ist, und wird gewährt, um die Kosten zu erstatten, die bei Unternehmen in Latium entstanden sind. Beträgt der nachgewiesene Aufwand weniger als 2.000 Euro, entspricht der Beitrag, sofern erstattungsfähig, der Höhe der entstandenen Kosten. Auch wenn die nachgewiesenen und förderfähigen Ausgaben 2.000 Euro übersteigen, bleibt der Höchstbeitrag in jedem Fall 2.000 Euro.
Förderfähige Ausgaben
Die Region Latium hat die Liste der förderfähigen Ausgaben angegeben. Dies sind Ausgaben, die bei Unternehmen in Latium im Zusammenhang mit dem Ereignis der Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft getätigt werden, einschließlich: Kauf von Hochzeitsgeschenken; Autovermietung für Zeremonien; Kauf von Hochzeitskleidern und Accessoires für den Bräutigam oder die Braut; Blumengesteck; Catering- und Restaurantdienstleistungen (maximal 700 Euro); persönliche Dienstleistungen rund um den Hochzeitstag, wie Frisur und Make-up;
Flitterwochen (maximal 700 Euro); Vermietung von Räumen und Orten für Feiern und Bankette; Dienstleistungen in Bezug auf Videoaufnahmen und Fotobücher; Animation, Unterhaltung, Shows; Hochzeitsplaner-Service; Kauf von Eheringen; Drucken von Beständen.