Letzter Tag zur Zahlung der Beiträge von Hausangestellten (Hausangestellte, Pflegekräfte und Babysitter) für das erste Quartal 2022. Die beteiligten Arbeitgeber (Personen mit gutem Ruf) sind 992.000.
Die vier jährlichen Fristen
Die Beiträge für diese Art von Arbeitnehmern werden alle drei Monate gezahlt. Die Fristen zur Vermerkung auf der Tagesordnung sind: vom 1. bis 10. April für das 1. Quartal; vom 1. bis 10. Juli für das zweite Quartal; vom 1. bis 10. Oktober für das dritte Quartal und vom 1. bis 10. Januar für Zahlungen für das vierte und letzte Quartal. Zahlungen müssen innerhalb der Fristen über PagoPa-Zahlungsmitteilungen erfolgen, die direkt von INPS oder über spezielle Online-Verfahren gesendet werden.
Denn in diesem Fall ist die Frist der 11. April (und nicht der 10.)
In diesem Fall liegt die Frist einen Tag nach Ablauf der Frist, da der letzte für die Beitragszahlung zur Verfügung stehende Tag, also der 10. April, der Sonntag war und sich die Frist somit automatisch auf den ersten nutzbaren Tag verschiebt.