Haftstrafe für Aktivisten, die ein Mädchen mit einem Perlenohrring beschmiert haben

Haftstrafe fuer Aktivisten die ein Maedchen mit einem Perlenohrring beschmiert


Demonstranten stehen vor Gericht, wo sich die beiden Männer für den superschnellen Richter verantworten müssen.Bild ANP

Das jahrhundertealte Gemälde von Johannes Vermeer wurde letzte Woche von drei Aktivisten im Mauritshuis beschmiert, aber dank einer schützenden Glasplatte nicht beschädigt. Dennoch sagte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Gericht in Den Haag, dass „Kulturerbe angegriffen“ worden sei. Die Strafe muss ein „klares Signal“ senden. „Das hätte sehr schief gehen können“, sagte die Staatsanwaltschaft.

Die beiden Männer wurden vor dem sogenannten Superschnellgericht vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate Haft gefordert, davon zwei mit Auflagen. Der Richter verhängte gegen beide Männer genau die Hälfte dieser Strafe: zwei Monate Gefängnis, von denen einer zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein dritter Aktivist – der Mann, der seine Hand an die Rückwand hielt – protestierte gegen diesen Prozess. Er wird deshalb am Freitag vor Gericht erscheinen.

Wouter M., der Aktivist, der seinen mit roter Flüssigkeit bedeckten Kopf gegen das Gemälde hielt, sagte, er sei „ziemlich sicher“, dass er es wegen der schützenden Glasplatte nicht beschädigen würde. M. habe bereits vorher geprüft, ob das Glas das gesamte Gemälde bedeckt habe, erklärte er vor Gericht. Daher hielt er die Risiken seines Vorgehens für vertretbar. Er bedauert, dass der Rahmen und die Rückenplatte beschädigt wurden.

Die Staatsanwaltschaft wies am Mittwoch darauf hin, dass die Aktion auch anders hätte enden können. Beispielsweise könnte das Glas zerbrochen sein oder anwesende Besucher unvorhersehbar reagiert haben. Vera Carasso, Direktorin des Museumsvereins, bezeichnete vergangene Woche bereits die Haltung der Aktivisten als „naiv“: Ihrer Meinung nach besteht eine reale Gefahr von Schäden, selbst wenn Glas vor einem Gemälde steht.

Filmer vergrößerte die Aktion

Auch gegen einen zweiten Tatverdächtigen, Pieter G., forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, davon zwei mit Auflagen. Er soll die Videoaufnahmen des Angriffs gemacht haben, die fast sofort in den sozialen Medien kursierten. „Ohne die Dreharbeiten hätte diese Aktion niemals die breite Öffentlichkeit erreichen können“, so die Staatsanwaltschaft.

G. selbst sagte, er wisse nichts von den Plänen der anderen Aktivisten. Er behauptete, er drehe Filmmaterial für ein Projekt. Die Anwälte beider Männer hatten einen Freispruch gefordert.

Zusätzliche Aufmerksamkeit

Klimaaktivisten, die sich an Kunstwerke kleben oder Straßen blockieren, um auf Klimathemen aufmerksam zu machen, riskieren bewusst eine Verhaftung. „Hohe Bußgelder, Strafanzeigen und Freiheitsentzug“ lohnen sich, schreibt beispielsweise die deutsche Gruppe Letzte Generation. Webseite. Der britische und ursprüngliche Zweig der Extinction Rebellion betont sogar, dass Klagen zusätzliche Aufmerksamkeit für ihre Botschaft generieren.

In den Niederlanden bleibt es für Klimaaktivisten, die auf störende Weise demonstrieren, meist bei vor Ort verhängten Bußgeldern oder der Entfernung durch die Polizei. Angeklagte Klimaaktivisten kamen in den vergangenen Jahren oft straffrei davon. So stellte der Richter beispielsweise Aktivisten fest, die im vergangenen Jahr stundenlang ein Büro der ABP-Pensionskasse in Heerlen besetzt hatten hat keine Strafe verdientweil eine Abschiebung durch die Polizei ohne Festnahmen genügt hätte.

Anders sieht es in anderen Ländern aus. In Großbritannien beispielsweise verschwinden Klimaaktivisten regelmäßig hinter Gittern, für die eine spezielle Hilfsorganisation eingerichtet wurde: Rebels in Prison Support. Zum Beispiel beschwerte sich diese Gruppe letzten Monat über britische Aktivisten, die manchmal monatelang festgehalten ihren Fall anhängig. In Australien wurde im vergangenen Jahr ein Aktivist getötet zu einem Jahr Gefängnis verurteilt für das stundenlange Blockieren eines Güterzuges mit Kohle.



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