Amerikanische Technologiekonzerne befürchten unzählige Klagen, nachdem der YouTube-Mutterkonzern Alphabet wegen von Nutzern online geposteter Videos verklagt wurde. Angehörige einer Frau, die bei einem Angriff des Islamischen Staates (IS) ums Leben kam, sagen, die Terroristen hätten sich über YouTube radikalisiert.
Der Fall wurde am Dienstag eingereicht und von den Angehörigen von Nohemi Gonzalez (23), einem amerikanischen Opfer der Anschläge von Paris im Jahr 2015, vorgebracht. YouTube, das Videos präsentiert, die auf den Sehgewohnheiten der Nutzer basieren, soll dem IS geholfen haben, indem es radikale Werbung gemacht hat Videos an potenzielle Dschihadisten, glauben sie. Dadurch konnten sich die Angreifer zunehmend radikalisieren. Das wäre ein Verstoß gegen das US-Anti-Terror-Gesetz.
Das bedeutet aber auch, dass „Section 230“, ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das Internetunternehmen vor Klagen wegen Nachrichten ihrer Nutzer schützt, ebenfalls diskutiert wird. Google und andere Websites glauben, dass ein Sieg der Kläger im aktuellen Fall nicht nur zu einer Flut von Klagen gegen Plattformen führen, sondern auch das Funktionieren des Internets stören könnte. Der Fall sei sogar eine Bedrohung der Meinungsfreiheit, glauben sie.
Die Richter räumten ein, dass eine Änderung oder Einschränkung der Regeln rund um die YouTube-Software auch Plattformen wie Facebook und Twitter betreffen könnte, was die Befürchtungen der Technologieunternehmen rechtfertigte.
Fall für Politiker
Die Richter zeigten sich besorgt über die möglichen Folgen einer Immunitätsbeschränkung für Internetunternehmen. Sie gaben jedoch zu, keine Experten für Internetprotokolle zu sein. Richter Brett Kavanaugh sieht daher eine Aufgabe für den US-Kongress, bei der Politiker besser bestimmen können, wo die Verantwortung von Tech-Unternehmen und -Plattformen beginnt und endet.
Die Richter räumten ein, dass eine Änderung oder Einschränkung der Regeln rund um die YouTube-Software auch Plattformen wie Facebook und Twitter betreffen könnte, was die Befürchtungen der Technologieunternehmen rechtfertigte.
Richterin Elena Kagan wies darauf hin, dass das aktuelle Gesetz von 1996 entworfen wurde, bevor Algorithmen begannen, weitgehend zu bestimmen, was Benutzer online sehen. Im aktuellen Internetklima kann das Gesetz daher zu kurz kommen. Richter Clarence Thomas merkte an, dass die Vorschläge von YouTube als solche und nicht als Empfehlungen zu verstehen seien, wie Nohemi Gonzalez‘ nächste Angehörige behaupten.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird für Ende Juni erwartet.
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