Häftlinge dürfen das Gefängnis sechs Monate vor Ende ihrer Haftstrafe verlassen: Schwerverbrecher ausgenommen

Haeftlinge duerfen das Gefaengnis sechs Monate vor Ende ihrer Haftstrafe

Einige Häftlinge werden sechs Monate vor Ende ihrer Haftstrafe auf Bewährung freigelassen, beschloss das Plenum des Repräsentantenhauses am Mittwoch. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzentwurfs von Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld). Er erhielt 93 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.



ttn-de-3

Schreibe einen Kommentar