Gwendolyn Rutten will das Bestehen der Integrationsprüfung zur Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis machen

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Wenn es nach der flämischen Integrationsministerin Gwendolyn Rutten geht, sollte das Bestehen der Integrationsprüfung für eine bestimmte Kategorie von Neuankömmlingen zur Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis werden. Diese Befugnis liegt zwar auf Bundesebene, aber der Open-VLD-Politiker plädiert dafür, diese Vorbedingung in Zukunft einzuführen. Sie beantwortete dies im flämischen Parlament auf eine Frage des Vlaams Belang-Abgeordneten Sam Van Rooy.

Die flämische Regierung hat kürzlich beschlossen, Sprach- und Integrationskurse für Neuankömmlinge in den Herkunftsländern zu organisieren. Ziel ist es, dass Neuankömmlinge Niederländisch lernen und ein Integrationsprogramm absolvieren, bevor sie nach Flandern reisen. Auf diese Weise will die flämische Regierung die Integration beschleunigen. „Keine Zeit zu verlieren“, lautet laut Minister Rutten die Philosophie. Ihr zufolge richtet sich ein erstes Pilotprojekt an Nicht-EU-Bürger, die zur Integration verpflichtet sind und „von denen wir sicher sind, dass sie hierher kommen werden“.

Darüber hinaus soll laut Minister nicht nur das Pilotprojekt ausgeweitet werden, Rutten selbst möchte noch einen Schritt weiter gehen. Auch wenn die Zuständigkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Bund liegt, würde Rutten selbst das Bestehen des Integrationstests zur Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis machen.

„Es spricht viel dafür, nicht nur einer bestimmten Kategorie von Neuankömmlingen die Teilnahme am Kurs zu ermöglichen, sondern auch das Bestehen der Integrationsprüfung zur Voraussetzung für die Einreise in unser Land und den Erhalt einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zu machen“, sagt Rutten.



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