Mit dem Nahen des Sommers naht auch das Ende der letzten noch geltenden Eindämmungsmaßnahmen der Epidemie. Die meisten Beschränkungen laufen im Juni aus, mal sehen, welche.
1. JUNI
Stoppen Sie den grünen Pass, um nach Italien einzureisen
Ab Mittwoch, dem 1. Juni, ist es nicht mehr erforderlich, den Green Pass (erhältlich mit Impfung, Genesung oder negativem Abstrich) vorzulegen, um nach Italien einzureisen. Tatsächlich ist der 31. Mai abgelaufen und die Verordnung des Gesundheitsministeriums, die die Verpflichtung zur grünen Bescheinigung für die Einreise nach Italien sowohl für ausländische Touristen als auch für Italiener, die von einer Italienreise zurückkehren, vorsah, wurde nicht verlängert. Die Abschaffung des Passenger Locator Form, des Formulars mit allen Informationen, die die Gesundheitsbehörden benötigen, um den Reisenden im Falle einer Ansteckung durch Covid zu lokalisieren, geht auf den 28. April zurück
15. JUNI
Keine Masken mehr in Kinos und Theatern
Am 15. Juni soll die Pflicht zum Tragen der Ffp2-Maske in Kinos, Theatern und Indoor-Shows entfallen (voraussichtlich bis Mitte des Monats durch den Wiedereröffnungserlass). Auch weil es Orte sind, die im Sommer nicht sehr beliebt sind. Zu bedenken ist, dass für Arenen und Freiluftkonzerte sowie für Stadien keine Maskenpflicht mehr besteht.
Zur Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkehrsmitteln
Die Ffp2-Maskenpflicht könnte stattdessen auf Transportmittel ausgedehnt werden, zumindest auf Langstrecken (auch in diesem Fall setzt die aktuelle Regelung die Frist für die Pflicht bis zum 15. Juni). Zu prüfen ist, ob die Verlängerung auch den öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahnen, Busse, U-Bahnen, Regionalzüge) betrifft. Masken werden auch in Krankenhäusern und RSAs weiterhin obligatorisch sein. Sowie im Unterricht, bis zum Ende des laufenden Schuljahres, einschließlich der achten Klasse und der Abiturprüfungen, obwohl von vielen Seiten der Wunsch eingegangen ist, Schüler, die die Prüfung ablegen, von der Verpflichtung zu befreien.
Stopp der Impfpflicht für über 50-Jährige
Auch die Impfpflicht für Lehrkräfte und Schulpersonal, Vollzugsbehörden und allgemein alle Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren läuft am 15. Juni aus. Die Impfpflicht bleibt bis zum 31. Dezember nur für Ärzte, medizinisches Personal und RSAs bestehen. Derzeit haben etwa 1,7 Personen über 50 noch nicht einmal eine Verabreichung erhalten. Und sie erhalten das zu erwartende Bußgeld von 100 Euro. Tatsächlich sieht das Gesetz den 15. Februar als Stichtag an, um mindestens mit dem Impfzyklus begonnen zu haben. Wer damals nicht in Ordnung war, muss die Strafe zahlen. Und wer nach der Grundimmunisierung nur die erste Dosis eingenommen oder die Auffrischungsdosis nicht durchgeführt hat, zahlt ebenfalls die Strafe.