Die Grenze für die postmortale Befruchtung bei der Geburt eines Kindes von einem verstorbenen Partner wird von zwei auf fünf Jahre angehoben. Der Ministerrat hat dafür am Freitag endlich grünes Licht gegeben. Laura „Madam Bakster“ Verhulst reagiert zufrieden. „Indem ich verletzlich war und meine Geschichte teile, habe ich etwas erreicht.“
Cedric Matthews
Neuestes Update:
20:23
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