Green Pass, ok Europäisches Parlament mit einjähriger Verlängerung: aber die Zahl der Staaten, die ihn nicht mehr verlangen, nimmt zu

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Am 4. Mai hat das Europäische Parlament grünes Licht gegeben, um die Gültigkeit des digitalen Covid-EU-Zertifikats um ein weiteres Jahr bis Juni 2023 zu verlängern. Der endgültige Startschuss bedarf nun einer Einigung mit dem EU-Rat, also mit den Regierungen. Die Verhandlungen werden sofort aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Regeln in Kraft treten, bevor die derzeitige Regelung am 30. Juni ausläuft.

Die Auswirkungen der Erweiterung

Es ist jedoch zu beachten, dass die Verlängerung der Gültigkeit des digitalen Covid-EU-Zertifikats nur „theoretisch“ sein wird, ohne die Entscheidungen der Mitgliedstaaten zu beeinflussen, die in Gesundheitsfragen jeweils souverän bleiben. Das digitale EU-COVID-Zertifikat wurde tatsächlich im Juni 2021 für einen Zeitraum von 12 Monaten angenommen, um die Freizügigkeit in Europa während der Pandemie zu erleichtern, da es sich um ein Zertifikat in digitaler und / oder Papierform mit einem QR-Code handelt, der insgesamt gültig ist EU-Länder.

Die Regeln in Italien

Aber die Regeln ändern sich je nach Zielland. Heute ist das „grüne Zertifikat“ zur Bescheinigung von Impfung, Heilung oder negativen (antigenen / molekularen) Abstrichen nur noch in einigen EU-Ländern für die Einreise erforderlich (z Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien, Portugal), einschließlich derItalien wo der Gesundheitsminister Roberto Speranza am 28. April eine Anordnung unterzeichnete, die die derzeitigen Maßnahmen für Ankünfte aus dem Ausland bis zum 31. Mai verlängert, sodass ausländische Touristen und Italiener, die nach Hause zurückkehren, weiterhin den Impf- oder Genesungspass vorzeigen müssen. Oder alternativ einen Tampon.

Länder, die das Zertifikat nicht mehr benötigen

Aber die Mehrheit der EU-Länder hat jetzt die Anti-Covid-Beschränkungen abgeschafft. Zum Eintreten Dänemark, Norwegen, Schweden, Irland, Kroatien, Slowenien, Griechenland, Niederlande, Tschechische Republik, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Island, Schweiz, Luxemburg Reisende müssen keinen weiteren Impfnachweis, eine Covid-Genesung oder einen negativen Test vorlegen.

Revision nach sechs Monaten

Es ist kein Zufall, dass die Straßburger Abgeordneten eine möglichst kurze Geltungsdauer des Zertifikats wünschen und die Kommission auffordern, sechs Monate nach der derzeitigen jährlichen Verlängerung die Zweckmäßigkeit und Konformität des Zertifikats und seines Widerrufs so bald wie möglich zu bewerten die epidemiologische Lage wird es zulassen.



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