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Die zentrale Verwaltung von Einzelpersonen, Selbständigen und nichtgewerblichen Einrichtungen der Einnahmenagentur hat in einer kürzlichen (nicht öffentlichen) Antwort nach einem Urteil eines Unternehmens mit von Einzelpersonen gehaltenen qualifizierten Beteiligungen angegeben, dass für alle gezahlten Dividenden ab ab dem 1. Januar 2023, auch bei Beschluss bis zum 31. Dezember 2022, ist die Quellensteuer bzw. die Ersatzsteuer von 26 Prozent anzuwenden.
Nach der Interpretation …