Ein Vorgehen gegen Hacker ist in einem Gesetzentwurf zur Cybersicherheit enthalten, der morgen, Donnerstag, 25. Januar, vom Ministerrat geprüft werden soll. Die Strafen für Amtsträger oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die illegal auf ein Computersystem zugreifen, liegen derzeit bei 1 bis 5 Jahren Gefängnis und werden auf 2 bis 10 Jahre erhöht. Streng auch für diejenigen, die Programme zur Beschädigung von Computersystemen besitzen oder bereitstellen: bis zu 2 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 10.329 Euro.
PA-Pflicht, Angriffe zu melden
Zentrale öffentliche Verwaltungen, Regionen, Kommunen, örtliche Gesundheitsämter und Nahverkehrsunternehmen müssen IT-Vorfälle in ihren Systemen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung melden. Bei Verzögerungen kann die Nationale Agentur für Cybersicherheit Inspektionen durchführen und bei wiederholter Nichteinhaltung eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 bis 125.000 Euro verhängen. Sanktionen gelten auch für PAs, die den Angaben der Agentur zu den Schwachstellen, denen sie ausgesetzt sind, nicht nachkommen.
Beim CDM am Donnerstag stehen Ferragnis Gesetz und der Wahltag auf dem Tisch
Die vorläufige Ratssitzung wird heute im Hinblick auf die am Donnerstag erwartete Ministerratssitzung stattfinden. Auf der Tagesordnung der vorbereitenden Sitzung des Ministerrates steht unter anderem das sogenannte „Ferragni-Gesetz“ (Entwurf der Gesetzentwurfsbestimmungen über die Bestimmung der Erlöse aus dem Verkauf von Produkten), d. h. ein Gesetzentwurf zur Transparenz in der Wohltätigkeit und der Gesetzentwurf zu Der Wahltag ist letzte Woche verrutscht. Auf der Tagesordnung steht neben dem Gesetzentwurf zur Cybersicherheit ein Entwurf eines Gesetzesdekrets mit „Bestimmungen zu Maßnahmen zugunsten älterer Menschen, die die in den Artikeln 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 23. März 2023 genannte Delegation umsetzen“. Nummer 33.