5) Wie lange dauert der schrittweise Schutzdienst?
Der Einsatzzeitraum des StG, der für nicht schutzbedürftige Kunden ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt, beträgt maximal 4 Jahre und wird ab dem 1. April 2027 nur noch eine Leistung der letzten Instanz sein. für nicht schutzbedürftige Hausangestellte , für KMU und Kleinstunternehmen.
6) Welcher Preis wird in dieser Phase angewendet?
Der für Stg-Endkunden geltende Preis wird im ganzen Land gleich sein, mit einem System von
Es gelten ein Ausgleich für Verkäufer und Vertragsbedingungen, die denen der Placet-Angebote ähneln. Bei dieser Art von Angebot werden die wirtschaftlichen Bedingungen (Preis) vom Verkäufer frei festgelegt und alle 12 Monate erneuert. Die Preisstruktur wird von der Behörde festgelegt und ist ebenso verbindlich wie die Vertragsbedingungen (z. B. Garantien, Ratenzahlungen). Der Verkäufer, der den Kunden im Rahmen des erweiterten Schutzes beliefert, muss mindestens zwei Rechnungen (zwischen September 2023 und März 2024) spezifische Informationen beifügen und dabei zwischen gefährdeten und nicht gefährdeten Kunden unterscheiden. Für den Nichtschutzbedürftigen ist dann der Nachweis des Wechsels gegenüber dem Lieferanten des durch eine Auktion ausgewählten TSG zu erbringen.
7) Was passiert im Hinblick auf das Ende des StG?
Der von der Regierung und Arera skizzierte Weg sieht vor, dass der durch die Auktion ausgewählte Händler den Kunden mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist über diese Frist und das Recht informieren muss, einen anderen Anbieter auf dem freien Markt zu wählen oder ein beliebiges Angebot des freien Marktes desselben Betreibers.
8) Besteht ein Risiko, wenn keine ausdrückliche Wahl getroffen wird?
In Ermangelung einer ausdrücklichen Wahl bleibt der Kunde beim gleichen Anbieter „auf der Grundlage seines günstigsten freien Marktangebots“ (Opt-out-Mechanismus). Der Verbraucher verfügt jedoch über alle Werkzeuge, um einen informierten Übergang zum freien Markt zu vollziehen. Es sei daran erinnert, dass die von Arera zur Verfügung gestellten Tools, angefangen beim Angebotsportal (www.ilportaleofferte.it), nach dem Wettbewerbsgesetz vorgeschrieben sind.
9) Was ist das Angebotsportal?
Das Portal ist der einzige öffentliche Vergleichsanbieter, der es Privatkunden, Familien und Kleinunternehmen ermöglicht, Strom- und Gasangebote sofort, übersichtlich und kostenlos zu vergleichen und auszuwählen. Die Plattform bietet eine einfach zu bedienende Suchmaschine und informiert über die Funktionsweise und erwarteten Entwicklungen der Strom- und Gasmärkte. Das Angebotsportal wird von Arera gesucht.