Gericht klopft Dordrechter Polizei wegen rassistischer Beleidigung und exzessiver Gewalt auf die Finger

Gericht klopft Dordrechter Polizei wegen rassistischer Beleidigung und exzessiver Gewalt


Ein Agent bei der Arbeit im Stadtzentrum von Den Haag.Bild ANP

Rassistisch, abscheulich und unverhältnismäßig, also genannt Donnerstag das Gericht in Rotterdam die Aktion von Agenten in Dordrecht im Jahr 2020. Das Verhalten der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist so anstößig, dass die Staatsanwaltschaft das Recht verwirkt hat, zwei Verdächtige zu verfolgen.

Diesem harten Klaps auf die Finger folgte die Ankündigung, dass die Polizei Rassismus und Diskriminierung in den eigenen Reihen fortan schärfer bekämpfen werde.

Der Fall Dordrecht begann am 5. Dezember 2020, als Polizisten in einen Streit mit einer Familie verwickelt wurden, die in einen Streit auf der Straße verwickelt war. Ein 45-jähriger Mann, sein 18-jähriger Sohn und eine 37-jährige Frau wurden unter dem Verdacht festgenommen, drei Beamte angegriffen zu haben. Der Vater und der Sohn standen schließlich vor Gericht.

Fairer Prozess in Gefahr

Die Richter warfen der Polizei vor, dass im offiziellen Bericht zunächst nicht stand, dass ein Polizist einen Verdächtigen als „Fotzenneger“ bezeichnet habe. Die Beamten schrieben auch nicht über die von ihnen angewandte Gewalt. NRC Handelsblad aufgedeckt Damals zeigten Bilder einer Überwachungskamera, dass Beamte rassistische Worte benutzten und der Familie mehrmals Pfefferspray ins Gesicht sprühten.

Nach Ansicht des Gerichts wurde das Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigt, unter anderem weil die Staatsanwaltschaft bereit war, weitere Ermittlungen zu der rassistischen Äußerung „nur nach beharrlichem Drängen der Verteidigung“ durchzuführen. „Die Integrität der Ermittlungen und die Wahrheitsfindung wurden verletzt.“

Nach Ansicht der Richter hätten die Verdächtigen die Polizei ungestört ihrer Arbeit nachgehen lassen sollen. Aber die Fehler der Beamten und die Versuche, sie zu „decken“, überwiegen.

Konsequenzen

Justin Kötter, Anwalt von Vater und Sohn, hat gemischte Gefühle. „Von rechtlicher Seite bin ich zufrieden, denn eine Unzulässigkeit gibt es so gut wie nicht. Das ist ein Signal: Bis hierher und nicht weiter. Aber für diese Familie war es eine schreckliche Erfahrung. Meine Kunden haben Probleme, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.‘

Rassistisches Verhalten müsse immer Konsequenzen haben, hieß es am Mittwoch von der Landespolizei. Inwieweit die Agenten aus Dordrecht intern abgestraft wurden, ist unklar. Der Mann, der das rassistische Schimpfwort ausgesprochen hatte, wurde jedoch vom Polizeirichter wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt. Es geschah, als er um sein eigenes Leben kämpfte, er sagte letztes Jahr vor Gericht.

Die Polizei in Dordrecht fällt unter die Regionaleinheit Rotterdam, die sich für eine Antwort an die Staatsanwaltschaft wendet. Das heißt, es sei „enttäuscht“ über das Urteil des Gerichts und erwäge eine Berufung.



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