Gerhard Schröder verklagt Bundestag wegen Schließung seines Büros

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Deutschlands Ex-Kanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung der ihm im Mai entzogenen parlamentarischen Privilegien, nachdem er sich wegen des Ukraine-Krieges geweigert hatte, sich von Russlands Präsident Wladimir Putin zu distanzieren.

Schröders Anwalt Michael Nagel sagte am Freitag der Nachrichtenagentur DPA, die Klage sei bei einem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden. Darin erklärte der Altkanzler, die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages, sein Parlamentsbüro zu schließen, sei rechtswidrig.

„Es wurde behauptet, dass der Altkanzler Gerhard Schröder keine dauernden Amtshandlungen mehr wahrnimmt“, aber es wurde „nicht festgestellt, was diese ‚dauerhaften Amtshandlungen‘ eigentlich sind, wie festzustellen ist, ob sie ausgeübt werden oder nicht und wie vorzugehen ist andernfalls befolgt werden“, argumentierte die Klage.

In der Klage hieß es, solche Entscheidungen „erinnern an einen absolutistischen Fürstenstaat“ und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat nicht gelten.

Schröder ist seit Ausbruch des Ukraine-Krieges in Deutschland wegen seiner Freundschaft mit Putin und seiner anhaltenden Beteiligung an staatlich kontrollierten russischen Energieunternehmen zunehmend in die Kritik geraten.

Er trat im Mai als Vorsitzender des Ölkonzerns Rosneft zurück, ist aber immer noch Vorsitzender des Aktionärsausschusses der Nord Stream AG, die eine wichtige Pipeline unter der Ostsee betreibt, die russisches Gas nach Europa bringt.

Auch in Deutschland hat Schröder mit seinen Ansichten zum Russland-Ukraine-Konflikt für Empörung gesorgt. Vor der russischen Invasion beschuldigte er die Ukraine des „Säbelrasselns“, weil sie vor der Kriegsgefahr gewarnt hatte.

Im April sagte er der New York Times, er glaube nicht, dass Putin für die mutmaßlichen Kriegsverbrechen verantwortlich sei, die Moskaus Truppen in Städten wie Bucha, nordwestlich von Kiew, begangen hätten, und sagte nur, „das muss untersucht werden“.

Schröders Rolle in russischen Energiekonzernen oder seine Haltung zum Ukraine-Krieg, als er ihm die Privilegien raubte, erwähnte der Haushaltsausschuss des Bundestags jedoch nicht. Als Begründung für die Entscheidung wurde lediglich angegeben, dass er „keine Verpflichtungen aus seinem Amt mehr erfülle“.

Beamte sagten damals unter vier Augen, man wolle den Eindruck vermeiden, der Altkanzler werde für seine kontroversen Meinungen bestraft.

Vor der Entscheidung des Bundestages erhielt Schröder jährlich mehr als 400.000 Euro Steuergelder für die Personalkosten seines Amtes. Seine Rente von 8.300 Euro im Monat behielt er ebenso wie seinen persönlichen Leibwächter.

Hohe Funktionäre von Schröders Sozialdemokraten haben ihn wiederholt aufgefordert, aus der Partei auszutreten. Eine SPD-interne Schlichtungsstelle wies diese Woche jedoch mehrere Anträge auf Ausschluss aus der SPD zurück und sagte, er könne Mitglied bleiben.



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