Eltern haften künftig immer für den Schaden, den ihr Kind unter sechzehn Jahren verursacht. Dies geht aus der Modernisierung des außervertraglichen Haftungsrechts hervor, die heute in erster Lesung im zuständigen Ausschuss des Repräsentantenhauses grünes Licht erhielt. Heute bestehen diese Regeln aus sechs Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Gesetzentwurf von Koen Geens (CD&V) und Katja Gabriëls (Open VLD) erweitert dies auf 42 Artikel.
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