Für öffentliche Wettbewerbe gelten die neuen Regeln: maximal 6 Monate bis zum Abschluss

Fuer oeffentliche Wettbewerbe gelten die neuen Regeln maximal 6 Monate


Der Ministerrat gibt grünes Licht für die neue Wettbewerbsordnung, die Teil der Interventionen des Pnrr zur Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist.

Der Verordnungsentwurf legt, heißt es in einer Mitteilung, die Höchstfrist von 6 Monaten für den Abschluss des Insolvenzverfahrens fest.

Besonderes Augenmerk wird auf die Vertretung der Geschlechter gelegt, mit dem Ziel, jede Form von Diskriminierung zu beseitigen.

Der Schutz besteht für schwangere und stillende Frauen.



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