Fünf Metis-Kinder legen Berufung gegen den Freispruch des belgischen Staates ein

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Das Zivilgericht Brüssel sprach den belgischen Staat im Dezember im Prozess um die Metis-Kinder frei. Fünf Frauen hatten Belgien wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Zwischen 1948 und 1961 wurden zahlreiche Metis von Kolonialbeamten entführt. Sie zwangen die Mütter oft, sich von ihrem Kind zu verabschieden, und die Kinder wurden in Waisenhäusern oder Missionen untergebracht. Es gehe laut Richter nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zudem sei der Fall verjährt.

Gegen das Urteil legen die fünf Frauen Berufung ein. Der Fall wurde vor das Berufungsgericht Brüssel gebracht. Ein Kalender muss zu einem späteren Zeitpunkt noch erstellt werden.

Der Fall interessiert auch den Sonderausschuss, der die belgische Kolonialvergangenheit im Haus untersucht. Eine der Anwältinnen der fünf Metis-Kinder, Michèle Hirsch, wird am Montag in der Kommission angehört, die inzwischen damit begonnen hat, die Fehler der Kolonialzeit zu korrigieren. Sie plädierte im Dezember vor Gericht auf Entschädigung.

2018 entschuldigte sich Charles Michel als Premierminister im Namen des belgischen Staates bei den Metis-Kindern des Kongo, Ruanda und Burundi.



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