Die rassistischen Beleidigungen und kehligen Verse gegen den Inter-Spieler Romelu Lukaku während des italienischen Pokalspiels gegen Juventus kosteten Daspo fünf Jahre. Die „Wertschätzungen“ – die das Kassationsgericht eindeutig als Rassendiskriminierung bezeichnet – explodierten insbesondere nach dem Elfmeter des 1993 geborenen Angreifers. Nachdem der Beschwerdeführer versucht hatte zu leugnen, dass er zu der Gruppe von Rassisten gehörte, die den belgischen Fußballer beleidigt hatten, hatte er mit dem Finger auf den Champion gezeigt, der seiner Meinung nach die Öffentlichkeit provoziert hatte, ein Verhalten, das vom Polizeikommissar ignoriert wurde hatte ihn bestraft und ihm die Verpflichtung auferlegt, sich fünf Jahre lang am Ende der ersten Hälfte jedes Juventus-Fußballspiels bei der Polizei an seinem Wohnort zu melden.
Gutes Benehmen im Leben zählt nicht
Ebenso wenig gelten die Beschwerden des Beschwerdeführers über sein gutes Verhalten im Leben und die Auswirkungen, die die Einschränkung auf seine Arbeit gehabt hätte: eine gewerbliche Tätigkeit mit einem größeren Zustrom abends während Fußballspielen.
Was die durchgeführten Arbeiten anbelangt, so hatten die Richter Gelegenheit, eine Gehaltsabrechnung und eine Bescheinigung der Handelskammer zu prüfen, was zu wenig war, um die Auswirkungen der Maßnahme an bestimmten Tagen oder Zeiten festzustellen. Auch die konkrete soziale Gefährdung der öffentlichen Ordnung bei Sportveranstaltungen, die der Maßnahme zugrunde liegt, kann nicht allein unter Berücksichtigung eines normalen gesellschaftlichen Lebens ohne Bezug zu kriminellen Kreisen ausgeschlossen werden. Ganz zu schweigen davon, dass der Lebenslauf des Angeklagten nicht gerade makellos war, da er bereits von einem Daspo angegriffen worden war.
Die Rede des Präsidenten der Fgci
Das Kassationsgericht erinnert außerdem daran, dass nicht einmal der Freispruch von dem Verbrechen, das den roten Lichtstrahl zum Betreten des Stadions ausgelöst hat, ausreicht, um die Bestimmung automatisch außer Kraft zu setzen, es sei denn, die Formel lautet „weil die Tatsache nicht vorliegt“ oder „weil der Angeklagte keine Tat begangen hat“. Es“. Und das war nicht der Fall.
Die Legitimitätsrichter wiesen die These des Absenders der Verteidigung zurück, wonach die Motivation zur Gefährlichkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vor allem auf dem medialen Aufschrei der Affäre aufgrund der Verbreitung der Bilder beruhte. Das Gericht stellt jedoch klar, dass nur rassistisch motivierte Beleidigungen einer Gruppe von Fans geahndet wurden. Bei dieser Gelegenheit hatte Lukaku selbst einen Preis gezahlt. Tatsächlich war sein Jubel vom Schiedsrichter als Provokation gegenüber der Öffentlichkeit interpretiert worden. Missverständnis, das zur Disqualifikation des Nerazzurri-Spielers führte. Eine Bestimmung, gegen die Inter erfolglos Berufung eingelegt und später seinen Unmut in einer Erklärung zum Ausdruck gebracht hatte, „in der Anerkennung, dass das Opfer der einzige Schuldige ist“. Es war der Präsident des FIGC, Gabriele Gravina, der einer paradoxen Geschichte ein Ende setzte, indem er einen Seitenhieb auf die Disqualifikation des Siegers des diesjährigen italienischen Pokals ausführte und den „eindeutigen rassistischen Beleidigungen“, die er erlitten hatte, endlich Nachdruck verlieh Er unterstreicht „das Engagement des Sportsystems im Kampf gegen alle Formen von Rassismus“. Dasselbe Engagement, das jeder Tag für Tag leisten muss, um eine wirklich antirassistische Gesellschaft und Europa aufzubauen.