Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind nicht alle gleich, die schwerwiegendsten werden sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch als Nebensanktionen strenger geahndet. Darunter der von Fall zu Fall unterschiedliche Führerscheinentzug
Der Führerscheinentzug als Nebenstrafe zur Geldstrafe ist für eine Reihe von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung vorgesehen, die als schwerwiegender gelten und daher härter geahndet werden. Nicht zu verwechseln mit dem Widerruf (der die Wiedererlangung des Titels nach zwei Jahren durch eine erneute Prüfung vorsieht), bedeutet die Aussetzung den vorübergehenden Entzug der Lizenz für einen aufgrund des Verstoßes festgelegten Zeitraum, der gegebenenfalls länger sein kann dass der Fahrer ein neuer Fahrer oder ein Rückfall ist. Am Ende der gesetzten Aussetzungsfrist wird das Dokument von der Stelle zurückgegeben, die die Mitteilung gemacht hat, und natürlich kann der Inhaber der ausgesetzten Fahrerlaubnis während der sanktionierten Zeit nicht fahren. Andernfalls wird eine Verwaltungsstrafe von 2.046 bis 8.186 Euro ausgelöst, zusätzlich zum Führerscheinentzug und der Verwaltungshaft des Fahrzeugs für die Dauer von drei Monaten. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Aussetzung erfolgt die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs.
AUFHÄNGUNG FÜR ÜBERSCHWINDIGKEIT
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Das Überschreiten bestimmter Parameter führt zum Entzug des Führerscheins, dessen Dauer von der Schwere des Verstoßes und der Art des Fahrers abhängt. Bei Überschreitung des Limits um nicht mehr als 40 km/h wird zusätzlich zur Geldstrafe der Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten ausgelöst, setzt sich jedoch ein neuer Fahrer hinter das Steuer, verlängert sich die Dauer auf a Zeitraum zwischen 3 und 6 Monaten. Wenn die Geschwindigkeit 60 km / h im Vergleich zum festgelegten Grenzwert überschreitet, variiert die Aussetzung des Führerscheins zwischen 6 und 12 Monaten.
AUSSETZUNG WEGEN BETRUNKEN
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Alkoholisches Fahren ist ebenfalls ein äußerst gefährliches Verhalten und wird daher sehr streng sanktioniert. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 0,8 g/l liegt eine Sperre zwischen 3 und 6 Monaten vor, bei einem Alkoholgehalt im Blut zwischen 0,8 und 1,5 g/l beträgt die Sperre 5 Monate bei 1 Jahr. In den schwerwiegendsten Fällen mit einem BAC von mehr als 1,5 g / l wird die Lizenz für 1 bis 2 Jahre ausgesetzt.
Andere Fälle von Lizenzentzug
Verstoß | Dauer der Sperrung |
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