Französische Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen Carlos Ghosn

Franzoesische Staatsanwaltschaft erlaesst Haftbefehl gegen Carlos Ghosn


Französische Staatsanwälte haben einen internationalen Haftbefehl gegen Carlos Ghosn und vier Personen erlassen, die mit einem omanischen Autohändler in Verbindung stehen, nachdem untersucht wurde, ob sie dazu beigetragen haben, Gelder vom Autohersteller Renault an seinen ehemaligen Vorsitzenden und Geschäftsführer für den persönlichen Gebrauch umzuleiten.

Die Haftbefehle wurden gegen Ghosn ausgestellt, der der Architekt der Allianz von Renault mit Nissan war, und gegen die derzeitigen Eigentümer und ehemaligen Manager von Suhail Bahwan Automobiles, einem Händler für die Autofirmen im Oman, teilte die Staatsanwaltschaft in Nanterre in einer Erklärung am Freitag mit.

Ghosn, der die französische, libanesische und brasilianische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde Ende 2018 in Japan unter dem Vorwurf des finanziellen Fehlverhaltens bei Nissan festgenommen, was er bestritt. Später floh er in den Libanon, was bedeutet, dass er sich keinem Strafverfahren in Tokio unterziehen wird.

Französische Staatsanwälte untersuchen seit 2019 den mutmaßlichen Missbrauch von Geldern bei Renault, untersuchen die Rolle des omanischen Autohändlers und Finanzflüsse zwischen dem Unternehmen und Ghosn.

Laut internen Untersuchungen von Renault und Nissan soll ein Teil dieses Geldes abgezweigt worden sein, unter anderem für den Kauf einer Luxusjacht über eine Firma, die Ghosns Frau gehört, sagten zuvor mit der Angelegenheit vertraute Personen.

Auch die Staatsanwaltschaft im westlich von Paris gelegenen Nanterre prüft die Ausgaben für rauschende Feste auf dem Gelände von Schloss Versailles. Französische Ermittlungsrichter sind nach Beirut gereist, um Ghosn zu den Vorwürfen zu befragen. Der ehemalige Automanager hat zuvor gesagt, er begrüße die Untersuchung als Teil eines Angebots, seinen Namen reinzuwaschen.

Ghosn sei nicht über den Haftbefehl informiert worden und habe über die Medien davon erfahren, sagte ein Sprecher. Das Wall Street Journal hatte zuerst über den Haftbefehl berichtet.

Ghosn sei von dem Schritt der Staatsanwälte „überrascht“, da „Richter wissen, dass er nicht berechtigt ist, den Libanon zu verlassen“ und immer mit französischen Ermittlern zusammengearbeitet habe, fügte der Sprecher hinzu.

Ghosn, der nicht aus dem Libanon nach Frankreich ausgeliefert werden kann, wurde im Rahmen der Ermittlungen verhört, aber die Staatsanwaltschaft hat keine formelle Anklage erhoben.

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